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Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Die Kartenregeln schreiben nachweislich eine interne Aktivität von 30 Tagen vor (§3 Abs. 3a), der angegebene Post stammt jedoch vom August 2008, also des Vorjahres, ab seit dem war bis jüngst keine Aktivität vorhanden.
Die Pause kann nicht als Aktivität gelten, daher muss der Antragsteller einen Beitrag angeben, der unmittelbar vor dem 21. Juli 2009 geschrieben wurde, damit die Bedingung erfüllt ist.
Es kann nicht sein, dass eine MN vor einem Jahr kurze Aktivität hat und nach einer Pause auf eben einen Post dieser Aktivitätsphase verlinkt, um die 30-Tage-Frist zu beweisen.
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Das ist ein Skandal. Ihre Regelklitterung ist nciht durch das Regelwerk gedeckt. Der Antrag ist anzunehmen.
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Zitat:Original von Hendrik Wegland
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Die Kartenregeln schreiben nachweislich eine interne Aktivität von 30 Tagen vor (§3 Abs. 3a), der angegebene Post stammt jedoch vom August 2008, also des Vorjahres, ab seit dem war bis jüngst keine Aktivität vorhanden.
Die Pause kann nicht als Aktivität gelten, daher muss der Antragsteller einen Beitrag angeben, der unmittelbar vor dem 21. Juli 2009 geschrieben wurde, damit die Bedingung erfüllt ist.
Es kann nicht sein, dass eine MN vor einem Jahr kurze Aktivität hat und nach einer Pause auf eben einen Post dieser Aktivitätsphase verlinkt, um die 30-Tage-Frist zu beweisen.
Regelwerkswidrige Begründung. Durch Ihren Vorpost ist ihre unlautere Absicht bewiesen. In diesem Sinne haben Sie sich des Amtsmißbrauchs schuldig gemacht.
Zitat:a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
Da steht: Interne Aktivität von 30 Tagen. Nicht 'der letzten dreißig Tage'. Sie haben Ihre eigene Satzung nicht verstanden.
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"von 30 Tagen" lässt einen gewissen Interpretationsspielraum, der genau das zulässt.
Ihr macht das doch bewusst, kurze Aktivität, dann ein Jahr Pause um dann richtig auf die Kacke hauen zu können und mit den Beiträgen von 2008 direkt auf die Karte zu kommen.
Nicht mit mir.
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Ihre Interpretation ist fahrlässig und folgt ihren privaten Ansichten dem unbezwingbaren Osten gegenüber.
Darum fordere ich umgehend eine Prüfung durch das Direktorium. Sowohl des Antrages, als auch ihrer Amtsausübung.
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Zitat:Original von Hendrik Wegland
"von 30 Tagen" lässt einen gewissen Interpretationsspielraum, der genau das zulässt.
Ihr macht das doch bewusst, kurze Aktivität, dann ein Jahr Pause um dann richtig auf die Kacke hauen zu können und mit den Beiträgen von 2008 direkt auf die Karte zu kommen.
Nicht mit mir.
Interpretationsspielraum? Ich weiß nicht, auf was für einem Grammateion Sie waren, aber wenn es einen solchen gäbe (und es gibt ihn nicht, denn
in dubio pro reo[sic!]), dann hätte der Antragssteller ihn auch. Nochmal: Ihr Urteil ist schlicht rechtswidrig und scheitert schon am Textverständnis ihres eigenen Regelwerkes.
Zitat:Ihr macht das doch bewusst, kurze Aktivität, dann ein Jahr Pause um dann richtig auf die Kacke hauen zu können und mit den Beiträgen von 2008 direkt auf die Karte zu kommen.
Beweise. Schriftlich! Ansonsten: Amtsmißbrauch.
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Zitat:Original von Obikles
Beweise. Schriftlich! Ansonsten: Amtsmißbrauch.
Beweise? Gerne, siehe diesen Thread und dem
Diskussionsthread, sieht man doch an euren Reaktionen, dass ihr nichts anderes vorhabt.
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Zitat:Original von Hendrik Wegland
Zitat:Original von Obikles
Beweise. Schriftlich! Ansonsten: Amtsmißbrauch.
Beweise? Gerne, siehe diesen Thread und dem Diskussionsthread, sieht man doch an euren Reaktionen, dass ihr nichts anderes vorhabt.
Ich sehe da nichts. Wo ist der konkrete Beweis für Ihre infame Unterstellung? Das ist alles vermutung und auf vermutung kann man in Hinterindien gerne ein Rechtssystem begründen, aber nicht in einem Rechtsstaat.
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Vermutungen sind keine Beweise.
Ich wiederhole meine unbedingte Forderung nach Prüfung des Antrages und ihrer Amtsführung durch das Direktorium.
Ferner habe ich Ihnen nicht das "Du" angeboten.
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Es ist klar ersichtlich, daß Herr Wegland, der zunächst nach reiner Willkür die Reservierung ablehnen wollte, als er sah, daß dies sein antidemokratisches Gesicht wohl allzuoffensichtlich zutagebringen lassen würde, sich einen fiktiven nirgends festgeschriebenen Interpretationsspielraum anmaßt. Darum betreibt er Amtsmißbrauch.