Nun habe ich es verstanden. Man lehnt nicht diesen Entwurf ab, sondern misstraut dem Antragsteller und unterstellt ihm (netter gesagt befürchtet das irgendjemand mal auf die Idee kommen könnte), dass diese Unlöschbarkeitsklausel ohne Bestandsschutz nur ein Umweg ist, diese Regel ganz abzuschaffen und die OIK aufzumischen und alle unliebsamen Staaten zu tilgen.
Sorry aber soweit habe ich nie gedacht. Da bin ich wohl zu naiv dafür gewesen naja
Wie dem auch sei, ich fände es schade, wenn man einen Antrag ablehnt, nur weil man auf den Antragsteller guckt und da der Antrag vom Gried ist, er nur Murx sein kann. Das finde ich sehr schade, unterstreicht aber meinen Eindruck, mit den "gleichen und gleicheren" Staaten in der OIK.
Also hindert den Antragsteller irgendetwas daran, wenn er diese Ewigkeitsklausel einbaut? Bisher hat er das doch nie abgelehnt, vielleicht sollte man dann einfach mal kosntruktive Anträge stellen und sich nicht wegen einem persönlich motivierten Misstrauen aus der Debatte rausnehmen??
Sowas in etwa:
Zitat:neu: III Löschung von der Karte
1. Ein Staat kann gelöscht werden, wenn
a) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
b) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität (seit 3 Monaten kein Beitrag im Simon-Bereich durch Staatsbürger mehr) festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Die Löschung von der Karte erfolgt, sobald ein anderer Staat Anspruch auf das Staatsgebiet der inaktiven Nation erhebt.
=> irgendwie sowas kann das grad nicht besser formulieren.
und dann ergänzen wir noch einen Punkt in den Schlussbestimmungen:
Zitat:V Verwaltung der OIK
§1 Die Staaten der OIK wählen einen Kartenverantwortlichen, der die Karte der OIK pflegt. Dieser bleibt bis zur konstruktiven Neuwahl oder Rücktritt im Amt.
§2 Die Veränderung dieser Ordnung erfolgt durch ein einfaches Mehrheitsvotum.
neu §3 Eine Änderung der Kartenregeln, welche eine Löschung von Staaten auch aus anderen Gründen als den in III genannten Vorschriften möglich machen würde, so wie dieses § ist unzulässig.