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Gut, das beantwortet nicht meine Frage, ist aber trotzdem ein guter Punkt.
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Der neue Vohrschlag von Herr Gried.
Gesamtregelwerk der Organisation für internationale Kartographie
I Eintragungsbedingungen für Staaten
§1 Jeder Staat muss sich sichtbar in seiner Webpräsenz zur Virtualität bekennen.
II Eintragungsverfahren
§1 Der eintragungswillige Staat stellt seinen Antrag direkt im Antragsforum.
§2 Alle zukünftigen Nachbarstaaten des eintragungswilligen Staates beziehungsweise alle Staaten innerhalb einer Region, falls der eintragungswillige Staat an keinen bestehenden Staat grenzt, haben ein Vetorecht.
§3 Zusätzlichen kann jeder Staat der Region eine regionale Abstimmung beantragen. Hierbei zählt die Mehrheit der offen abzugebenden Stimmen, ob die Region ein Veto gegen den eintragungswilligen Staat einlegt.
§4 Verstreicht die Woche ohne Widerspruch, so ist der Staat einzutragen.
§5 Erweiterungen eines Staates erfolgen nach demselben Prinzip.
III Löschung eines Staates
§1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
b) aufgrund eines Vorschlages des Kartenbeauftragten durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
§2. Unbeschadet von den §1 a) und 1 b) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach II. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den §1. genannten ist unzulässig.
IV Regionen der OIK
§1 Die Region Nordwest-Terek'Nor umfasst die Planquadrate zwischen A1, N1, A7 und N7.
§2 Die Region Nordost-Terekt'Nor umfasst die Planquadrate zwischen O1, Z1, O11 und Z11.
§3 Die Region Süd-Terek'Nor umfasst die Planquadrate zwischen A8, N8, A15, und N15.
§4 Die Region Orceanisches Meer umfasst die Planquadrate zwischen O12, Z12, O20 und Z20.
§5 Die Region Micronationaler Ozean umfasst die Planquadrate zwischen A16, N16, A21 und N21.
§6 Die Region Samaria umfasst die Planquadrate zwischen A22, N22, A31 und N31.
§7 Die Region Arethanien umfasst die verbleibenden Planquadrate.
V Vorwahlen der OIK
§1 Jeder neue Staat bekommt eine vierstelllige Vorwahl zugeteilt, die sich aus 0, der Nummer seiner Region gemäß der Reihenfolge aus III und der Anzahl der bisherigen Staaten der Region+1 zusammensetzt.
VI Verwaltung der OIK
§1 Die Staaten der OIK wählen einen Kartenverantwortlichen, der die Karte der OIK pflegt. Dieser bleibt bis zur konstruktiven Neuwahl oder Rücktritt im Amt.
§2 Die Veränderung dieser Ordnung erfolgt durch ein einfaches Mehrheitsvotum.
____________________________________________________________________
Also mit : **Paragraph 6 Absatz 2 Die Veränderung dieser Ordnung erfolgt durch ein einfaches Mehrheitsvotum.** kann man also auch
Paragraph 3 die absatzen 1 und 2 mit bez. auf Löschung eines Staates ohne problem ändern oder sogar völlig nichtig erklären lassen.
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Zitat:Gesamtregelwerk der Organisation für internationale Kartographie
I Eintragungsbedingungen für Staaten
§1 Jeder Staat muss sich sichtbar in seiner Webpräsenz zur Virtualität bekennen.
II Eintragungsverfahren
§1 Der eintragungswillige Staat stellt seinen Antrag direkt im Antragsforum.
§2 Alle zukünftigen Nachbarstaaten des eintragungswilligen Staates beziehungsweise alle Staaten innerhalb einer Region, falls der eintragungswillige Staat an keinen bestehenden Staat grenzt, haben ein Vetorecht.
§3 Zusätzlich kann jeder Staat der Region eine regionale Abstimmung beantragen. Hierbei zählt die Mehrheit der offen abzugebenden Stimmen, ob die Region ein Veto gegen den eintragungswilligen Staat einlegt.
§4 Verstreicht die Woche ohne Widerspruch, so ist der Staat einzutragen.
§5 Erweiterungen eines Staates erfolgen nach demselben Prinzip.
III Löschung eines Staates
§1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
b) aufgrund eines Vorschlages des Kartenbeauftragten durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
§2. Unbeschadet von den §1 a) und 1 b) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach II. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den §1. genannten ist unzulässig.
IV Regionen der OIK
§1 Die Region Nordwest-Terek'Nor umfasst die Planquadrate zwischen A1, N1, A7 und N7.
§2 Die Region Nordost-Terekt'Nor umfasst die Planquadrate zwischen O1, Z1, O11 und Z11.
§3 Die Region Süd-Terek'Nor umfasst die Planquadrate zwischen A8, N8, A15, und N15.
§4 Die Region Orceanisches Meer umfasst die Planquadrate zwischen O12, Z12, O20 und Z20.
§5 Die Region Micronationaler Ozean umfasst die Planquadrate zwischen A16, N16, A21 und N21.
§6 Die Region Samaria umfasst die Planquadrate zwischen A22, N22, A31 und N31.
§7 Die Region Arethanien umfasst die verbleibenden Planquadrate.
V Vorwahlen der OIK
§1 Jeder neue Staat bekommt eine vierstelllige Vorwahl zugeteilt, die sich aus 0, der Nummer seiner Region gemäß der Reihenfolge aus III und der Anzahl der bisherigen Staaten der Region+1 zusammensetzt.
VI Verwaltung der OIK
§1 Die Staaten der OIK wählen einen Kartenverantwortlichen, der die Karte der OIK pflegt. Dieser bleibt bis zur konstruktiven Neuwahl oder Rücktritt im Amt.
§2 Diese Kartenregeln können durch einen Beschluss der in der Karte verzeichneten Staaten mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen geändert werden.
§3 Eine Änderung der Kartenregeln, welche eine Löschung von Staaten auch aus anderen Gründen als den in III §1 genannten Vorschriften möglich machen würde, so wie dieses § ist unzulässig.
Eingebunden.
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Nein ist es nicht.
Auf grund von Paragraph 6 Absatz 2 kann ich absatz 3 Aufheben lassen und dann doch noch den ganzen Paragraph 3 nichtig erklären lassen.
Ich seh das sie es nicht schaffen also helfe ich mal nach .
VI Verwaltung der OIK
§1 Die Staaten der OIK wählen einen Kartenverantwortlichen, der die Karte der OIK pflegt. Dieser bleibt bis zur konstruktiven Neuwahl oder Rücktritt im Amt.
§2 Diese Kartenregeln können durch einen Beschluss der in der Karte verzeichneten Staaten mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen geändert werden.
§3 Dieser Absatz und Paragraph III sint Ausgeschlossen von der Änderungsregel wie in Absatz 2 in dieser Paragraph
Jezts ist es eingebunden und die Tur um Paragraph III zu änderen entgultig zu.
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Und das mit den Vetos ist doch ein Armutzeugnis..
Weg mit den Vetos.
Wo ist ihre Fantasie Gried?
Weg mit den Vetos und einfach
Akzeptans Abstimmung.
1 )Jeder Neu Staat verkündet sein wunsch auf der Karte aufgenommen zu werden mit ein Gültiger Antrag.
1b) Nach Prüfung des Antrags ergeht ein Zustimmung von den Prüfender Instanz.
Liegt diese vor dann haben die Länder in der Regio 10 Tagen Zeit um ab zu stimmen ob man den Staat Akzeptieren will oder nicht.
Dieses Akzeptieren oder Ablehnen ist absolut.
1.1b) Nach Prüfung des Antrags ergeht ein Ablehnung von den Prüfender Instanz.
Der Neu Staat muss dann sein Antrag im sinne der Prüfende Instanz nachbessern.
2 ) Bei eine Regionaler Abstimmung MUSS ein 80% Mehrheit an ablehnende Stimmen vorhanden sein um ein Neu Staat den Zutritt zu verweigern.
Abstimmen kann man nur mit "Ja"oder "Nein" ,nicht zur Abstimmung gehen heist das man gegen den Neu Staat KEINE einwänden vohr zu bringen hatt und wirt als zustimmung betrachtet.
2.1 )Andere Ablehnunggründen dann der Abstimmung unter Absatz 1b sind unzulässig ,der gang zum Beirat ist auch nicht zulässig.
3 ) Es steht ein Abgelehnter Staat immer frei ein neuer Antrag zu stellen und sich für ein andere Regio zu bewerben.
Das Verfahren startet dann wieder bei Paragraph 1.
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Zitat:Original von David bar Negev
Und das mit den Vetos ist doch ein Armutzeugnis..
Wie war das mit der Polemik?
Zitat:Weg mit den Vetos.
Dafür bekommt man hier keine Mehrheit und ich selbst sehe darin auch keinen Sinn.
Zitat:Wo ist ihre Fantasie Gried?
Die steckt in meiner MN und in meiner Arbeit.
Zitat:Weg mit den Vetos und einfach
Akzeptans Abstimmung.
1 )Jeder Neu Staat verkündet sein wunsch auf der Karte aufgenommen zu werden mit ein Gültiger Antrag.
1b) Nach Prüfung des Antrags ergeht ein Zustimmung von den Prüfender Instanz.
Liegt diese vor dann haben die Länder in der Regio 10 Tagen Zeit um ab zu stimmen ob man den Staat Akzeptieren will oder nicht.
Dieses Akzeptieren oder Ablehnen ist absolut.
1.1b) Nach Prüfung des Antrags ergeht ein Ablehnung von den Prüfender Instanz.
Der Neu Staat muss dann sein Antrag im sinne der Prüfende Instanz nachbessern.
2 ) Bei eine Regionaler Abstimmung MUSS ein 80% Mehrheit an ablehnende Stimmen vorhanden sein um ein Neu Staat den Zutritt zu verweigern.
Abstimmen kann man nur mit "Ja"oder "Nein" ,nicht zur Abstimmung gehen heist das man gegen den Neu Staat KEINE einwänden vohr zu bringen hatt und wirt als zustimmung betrachtet.
2.1 )Andere Ablehnunggründen dann der Abstimmung unter Absatz 1b sind unzulässig ,der gang zum Beirat ist auch nicht zulässig.
3 ) Es steht ein Abgelehnter Staat immer frei ein neuer Antrag zu stellen und sich für ein andere Regio zu bewerben.
Das Verfahren startet dann wieder bei Paragraph 1.
Das ist defacto ein Veto und 80% ist lachhaft.
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Zitat:Original von David bar Negev
Nein ist es nicht.
Auf grund von Paragraph 6 Absatz 2 kann ich absatz 3 Aufheben lassen und dann doch noch den ganzen Paragraph 3 nichtig erklären lassen.
Ich seh das sie es nicht schaffen also helfe ich mal nach .
VI Verwaltung der OIK
§1 Die Staaten der OIK wählen einen Kartenverantwortlichen, der die Karte der OIK pflegt. Dieser bleibt bis zur konstruktiven Neuwahl oder Rücktritt im Amt.
§2 Diese Kartenregeln können durch einen Beschluss der in der Karte verzeichneten Staaten mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen geändert werden.
§3 Dieser Absatz und Paragraph III sint Ausgeschlossen von der Änderungsregel wie in Absatz 2 in dieser Paragraph
Jezts ist es eingebunden und die Tur um Paragraph III zu änderen entgultig zu.
Bitte mal die Bedeutung des Wortes Paragraph nachschlagen.
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Ich wäre auch für eine Abschaffung der Benachrichtrigungspflicht und die Vetos sollten nur noch für direkt angrenzende Staaten gelten, wenn überhaupt.
Wenn es Probleme gibt, sollte man diese ausdiskutieren und ggf. das Direktorium zu rate ziehen.
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Zitat:Original von Janislav Pietarow
Ich wäre auch für eine Abschaffung der Benachrichtrigungspflicht und die Vetos sollten nur noch für direkt angrenzende Staaten gelten, wenn überhaupt.
Wenn es Probleme gibt, sollte man diese ausdiskutieren und ggf. das Direktorium zu rate ziehen.
Dann lies es nochmal, Vetos sind nur noch für die Nachbarn vorgesehen, der Region steht die Möglichkeit des Mehrheitsvotums zu.
Probleme braucht man nicht mehr diskutieren und Direktorium ist auch keins da.
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