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Wahl zum Exekutivdirektor
#1
Auch der dritte Versuch einen neuen Exekutivdirektor zu wählen, blieb erfolglos.... und damit der "alte" weiterhin im Amt.


Folglich wird die Wahl hiermit neu ausgeschrieben.


Kandidaten für das Amt des Exekutivdirektors können hier ihre Kandidatur bis zum 24.10.2009, 20.00 Uhr abgeben.


Ich bitte darum, dass dieser thread dieses Mal wirklich nur für die Meldung der Kandidaturen und dann im weiteren, von mir, für die Bekanntgabe des Wahlzeitraumes genutzt wird. Wahlwerbungen können gerne an anderer Stelle im Foyer "ausgehängt" werden. Wink

Vielen Dank!
#2
Ich kandidiere erneut.
#3
Nochmal: ebenso!
#4
Kandidiert ebenfalls.
#5
Das ist nun das 4x oder? Sad
#6
Ja.
#7
Ist halt eine demokratische Entscheidung der Spieler, es braucht ja bloß jeder Friedrich Alexander I. zu wählen und die Birne ist geschält. Wink
#8
Zitat:Original von Wernher Graf von Perleburg
Ist halt eine demokratische Entscheidung der Spieler, es braucht ja bloß jeder Friedrich Alexander I. zu wählen und die Birne ist geschält. Wink
Oder eben Carmen, wofür ich plädiere.
#9
Dieser thread ist ausschließlich für die Bekanntgaben die direkt mit der neuen Wahl im Zusammenhang stehen.
#10
Das Wahlverfaren liegt fest.
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Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen

1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
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Etweilige änderungs bedurfnissen geht zum Beirat wie sich das gehört.


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