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Zitat:Original von Phillip Loewe
...
In Pixonien muß ich jetzt auch mal auf einen simon-Besuch vorbeikommen.
Es gibt ja wenig Staaten, dessen Staatsgebiet noch kleiner ist, als das unsrige.
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Gerne: Solange Sie keine Papiertaschentiecher töten und ein dargebotenes Pausenbrot nicht abblehen ist in Pixonien Platz für Sie
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Zitat:Original von Phillip Loewe
Gerne: Solange Sie keine Papiertaschentiecher töten und ein dargebotenes Pausenbrot nicht abblehen ist in Pixonien Platz für Sie 
Ich gebe zu, daß ich aus hygienischen Gründen bereits einige liebevoll genutzte Papiertaschentücher ehrenvoll zur Abfallentsorgung freigegeben habe.
Und die Pausenbrotgeschichte kenne ich ähnlich schon aus Bananaworld, da rennt auch einer immer mit der von der Mama gerichteten Pausenbrot-Box rum. Sie haben nicht zufällig einen unehelichen Sohn in Bananaworld?
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Nein, meine Banane geht niemanden etwas an
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Das Dreikönigsland (Aquatropolis) sieht die Todesstrafe bei Hexerei und Reichskanzlermord vor. Das stammt aber noch aus einem alten Strafgesetz. Bis jetzt wurde nur einer wegen Hexerei bei uns angeklagt.
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Zitat:Original von Fritz Grimpen
Das Dreikönigsland (Aquatropolis) sieht die Todesstrafe bei Hexerei und Reichskanzlermord vor. Das stammt aber noch aus einem alten Strafgesetz. Bis jetzt wurde nur einer wegen Hexerei bei uns angeklagt.
Ich traue mich aufgrund der Offensichtlichkeit gar nicht zu fragen: Aber wie sieht das dann im Gesamtstaat Aquatropolis aus?
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De jure: Nein
De facto: Ja, da nur Bürger ein Recht auf Leben haben und der Volkstribun alles darf.
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Zitat:Original von Fritz Grimpen
De jure: Nein
Ich würde den Artikel 1 der Verfassung "Jeder Bürger hat das Recht auf Eigentum, Freiheit und Leben. Dieses Recht verwirkt er bei Hochverrat. " so deuten, daß eine Todesstrafe bei Hochverrat ausgesprochen werden kann, diese also nicht abgeschafft wurde.
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Im Großfürstentum Malinec ist die Todesstrafe vorhanden. Diese kann jedoch nur in folgenden Fällen ausgesprochen werden: Hoch- und Landesverrat, Mord (immer bei Mord an Groß- oder Landesfürsten) und Völkermord. Die Todesstrafe wird wie folgt durchgefhürt:
Zitat:§8: Todesstrafe
(1) Bei Schwerstverbrechen kann die Todesstrafen verhängt werden.
(2) Der Adel und Soldaten werden durch Erschießen, die Bürger durch den Strang hingerichtet.
(3) Das Todesurteil muss stets durch den Großfürsten bestätigt werden.
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In Steinhammer hatten wir nie die Todesstrafe.