Das ist letztlich nicht schlüssig, wenn man so kommen will, dann wäre festzustellen, daß die Charta und die GO privatrechtliche Verträge zwischen den Mitgliedern (entsandte Vertreter virtueller Staatsprojekte) darstellen - insbesondere seit festgelegt wurde, daß die OIK simoff ist - und wir müßten folglich das Bürgerliche Gesetzbuch und eventuell noch ein paar andere Gesetze heranziehen. Ich sehe schon die Angelegenheiten der OIK vor bundesdeutschen Gerichten.
Dann wollen wir uns also fragen, was der Vertragspartner, gedacht als normaler vernünftiger Mensch hätte annehmen müssen, einschlägig wären hier die Paragraphen ...
Ach ja, es will ja geklärt sein, ob das Regelwerk und die GO nicht sittenwidrig oder einzelne Bestimmungen ungültig sein können, weil sie nicht mit geltendem Recht vereinbar sind. Womöglich ist die Wahl ja sschon deshalb ungültig, weil sie geheim sein müßte, aber das durch die unverschlüsselte Ablage des wbb nicht gewährleistet ist.