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Gebietsreservierung[Reich von Ephèbe]
#1
Bùn dí! Guten Tag!

Das Reich von Ephèbe möchte bei der OIK einen Antrag auf Gebietsreservierung gemäss § 3 i. V. m. 4 (2) Kartenregelwerk stellen.

Name der Nation: Reich von Ephèbe (Imperium Ladinorum). Gewünschter Name auf der Karte: Schlicht "Ephèbe".

URL dr Website: Ladinien (völlig veraltet, da noch aus den Tagen der souveränen Res Publica stammen, aber streffend, was kulturelle Zusammenhänge etc. betrifft. Die Karten stimmen natürlich nicht mehr, da die hier gezeigten Territorien einen untergegangenen Staat verzeichnen.)

URL des Forums: Reich von Ephèbe

URL des ältesten Posts: Ankunft eines Bürgers

Kartenausschnitt: [Bild: kartenausschnitt.png]

Ansprechpartner: Niketas Choniatés

Kontakt-E-mail-Adresse:

Benachrichtigungen Veto-Berechtigter Staaten:

Seereich Aquatropolis

Kaiserreich Dreibürgen

Das Attekarische Reich ist aus meiner Sicht wohl nicht veto-berechtigt, wurde im Interesse gutnachbarlicher Beziehungen aber ebenfalls informiert:

Attekarisches Reich

Den Marienordensstaat hätte ich ebenfalls gerne informiert, konnte dessen Forum allerdings leider nicht erreichen.

Sollten Fragen nach einer eventuell notwendigen Entsperrung der Wasserfläche aufkommen, so möchte ich darauf hinweisen, dass sich an der Stelle unseres Gebietswunsches bereits Inseln befinden:

[Bild: kartenausschnitt1.png]

Seiner Majestät Regierung hofft, den Anforderungen der OIK damit genügen zu können. ;)
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#2
Soll dies wirklich erst mal "nur" eine Reservierung sein oder eine richtige Eintragung?
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#3
Sollte ich die Regeln der OIK dahingehend missinterpretiert haben, das vor einer Eintragung jeweils zwingend eine Reservierung vorliegen muss, so möchte ich in diesem Falle diesen Antrag als Antrag auf Eintragung gelten lassen wollen.
Wenn dies unbürokratisch möglich ist. ;)
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#4
Eine Reservierung ist nicht Pflicht. Hab mich nur gewundert, warum ihr die Eintragungsbedingungen erfüllt, aber nur einen Antrag auf Reservierung stellt :)
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#5
Wir sind manchmal richtige Schafsköpfe!
Also kann ich melden, dass wir eine Eintragung beantragt haben - was zur Folge hätte, das wir in einer Woche eingetragen werden könnten? (Mit Veti ist ja offenbar nicht zu rechnen) ;)
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#6
Ok, das wird als Eintragung berücksichtigt, danke :)
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#7
Seiner Majestät Regierung hat zu danken! ;)
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#8
kein Veto
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#9
Vetofrist läuft bis 14.04.2010 20:00 Uhr.
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#10
Wir verzichten natürlich auf ein solches. ;)
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