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[Diskussion] Änderung Art. 5 Abs. 5 Geschäftsordnung
#41
Dessen bin ich mir bewusst, deswegen meine Frage. Es heisst ja mindestens 2 Wochen lang diskutieren. Smile
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#42
Stimmt. Eine Begrenzung ist nicht angegeben..... Dann diskutieren wir eben bis zum Sankt Nimmerleinstag.

Ich geh aber mal eben eine rauchen. 8)
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#43
Der Antrag war aus Frust über ein Wahlergebnis geboren. Jetzt ist doch das Haßobjekt dass manchen Leuten hier die Sinne vernebelt weg. Also was soll es?

Offene Abstimmung ist meiner Meinung nach Unsinn, es führt nur wieder zu Fraktionsbildungen, Beschimpfungen, Verschwörungstheorien etc bei manchen Leuten.

Die Benachrichtigung per E-Mail war ausreichend um genug Leute zu motivieren und das Patt zu überwinden. Die Wahrscheinlichkeit des erneuten Patts ist eher gering und offene Abstimmung würde daran auch nichts ändern.

Also abstimmen und ablehnen.
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#44
Wer sagt denn, dass sich das Ansinnen ausschließlich auf eine Person bezieht?

Mir scheint, hier geht es (auch) um grundsätzliche Dinge, wie Vertrauen in die Mitspieler. Warum sonst wohl wurde gefordert, dass man als natürliche Person nur eine MN vertreten dürfen soll?

Und wie war es, als nur Fritz-Willi und ich zur Wahl standen? Waren wir auch "Hassobjekte", so dass eine Wahl endlich eine Ergebnis erzielen konnte, nach dem wir beide erklärt hatten, dass wir nicht erneut antreten? Und wenn ja, dann ist die Klärung dieser Frage, ob man öffentlich abstimmen sollte, wenn wieder einmal eine Pattsituation aufkommt, um so wichtiger. Denn weder ihn, noch mich, wird man hier so schnell los. Wink
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#45
Zumal sich bei dieser Wahl trotz Wahlbenachrichtigung wieder äußerst wenig Leute in die Wahlkabine begeben. Es könnte in Zukunft also dennoch zu Patt-Situationen kommen.
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#46
Auch hier bin ich gegen die Änderung. Das Wahlgeheimnis muss unantastbar sein!
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#47
Nun, ich würde sagen wir lassen uns mal per Abstimmung in beiden Dingen endgültige Ergebnisse geben. Smile
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#48
Zitat:Original von Jaroslav von Corvinus
Auch hier bin ich gegen die Änderung. Das Wahlgeheimnis muss unantastbar sein!
Du widersprichst dir doch selbst. Wahlgeheimnis: ja, Gleichheit vor dem Gesetz: nein. Big Grin
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#49
Warum wurde das zumindest im Juristendeutsch korrekte "grundsätzlich" (dem Grundsatze nach gilt, aber in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden), wegen volkstümlicher Sprachbefindlichkeiten (offen gesagt: weil man irgendwann nach 1900 den eigentlichen Sinn von "grundsätzlich" im informellen Sprachgebrauch zu verfälschen begonnen hatte und schließlich diese Verfälschung als den eigentlichen Sinn zu betrachten begann) und - vor allem - unangekündigt einer falschen Formulierung geopfert? Man kann nicht ohne Wenn und Aber sagen "Wahlen sind geheim" und dann im nächsten Satz eine Situation einbauen in der sie doch nicht mehr geheim sind. Ich plädiere daher dafür, die Abstimmung wieder zu beenden. Es kann doch nicht sein, daß man über Formulierungen abstimmt, die man vor der Einleitung der Abstimmung nie zu Gesicht bekommen hat. Mag es in diesem Fall auch nur eine Stilfrage sein, aber allgemein sollte man auch nur über Formulierungen abstimmen, die vorher dem Beirat vorgelegen haben.
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#50
Zitat:Original von Shao Ping
....aber allgemein sollte man auch nur über Formulierungen abstimmen, die vorher dem Beirat vorgelegen haben.

In Xinhai müssen wohl viele Korinthen angebaut werden ... ^^

Ich kann ein grundsätzliches Interesse an Ihren Texten nicht verleugnen, aber Ihre Ansprüche an Formulierungen in diesem Rahmen empfinde ich zunehmend als unverhältnismäßig.

Zudem erörtern wird doch gerade in diesem Thread die vorgeschlagene Formulierung, deshalb kann man doch nicht behaupten, daß die Vorlage dem Beirat nicht vorgelegt wurde.
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