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Ich möchte die zuständigen Organe doch ersuchen, künftig außer Kraft getretene Varianten des Regelwerks, bzw. der Geschäftsordnung zu archivieren und nicht darin einfach herumzuedieren. Nicht nur, daß es historisch interessant ist, es könnte auch ganz konkret mal Bedarf bestehen, die "Rechtslage" zu einem vergangenen Zeitpunkt zu rekonstruieren. Man braucht sich nur mal die Ewigkeitsklausel der Löschregularien anzusehen, die verweist auf längst nicht mehr vorhandene Zusammenhänge.
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Wenn der Herr Delegierte zur Kenntnis nehmen würde, daß nach meinem Amtsantritt außer Kraft getretene Passagen des Regelwerkes aussschließlich lesbar gestrichen worden sind, wäre ich dankbar.
Dieser Teil des Regelwerkes ist nicht mehr gültig, aber noch lesbar.
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Das wird auf die Dauer aber trotzdem unübersichtlich und davon mal abgesehen, bezieht sich schon jetzt z.B. der 10-2 (Ewigkeitsklausel in Löschfragen) auf Artikel 7, im Artikel 7 steht aber nichts mehr von Löscherei. Häte man jetzt die zum jeweiligen Datum gültigen Fassungen archiviert, bestünde das Problem nicht.
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Ich schlie mich der Bitte von AHa an.