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Neben dem eingelegten Veto Klings, über das mir bis jetzt nichts weiter bekannt geworden ist, ist folgende neue Rechtslage eingetreten.
Es könnte also sein, dass ihr Antrag bereits deshalb als nichtig angesehen werden muss.
Es ist sehr bedauerlich, aber Urheberrecht ist wohl Urheberrecht.
Natürlich haben Sie die Möglichkeit ihren Antrag - so Kling sein Veto binnen 5 Tagen (bis 14. Januar 2006) nicht begründet - zu modifizieren. Ob eine erneute Antragsstellung nötig ist, wird das Direktorium entscheiden.
MfG
von Kurland
OIK-Vizedirektor für Kartenanträge
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Zitat:Original von Herzog von Kurland
Neben dem eingelegten Veto Klings, über das mir bis jetzt nichts weiter bekannt geworden ist, ist folgende neue Rechtslage eingetreten.
Es könnte also sein, dass ihr Antrag bereits deshalb als nichtig angesehen werden muss.
Es ist sehr bedauerlich, aber Urheberrecht ist wohl Urheberrecht.
Natürlich haben Sie die Möglichkeit ihren Antrag - so Kling sein Veto binnen 5 Tagen (bis 14. Januar 2006) nicht begründet - zu modifizieren. Ob eine erneute Antragsstellung nötig ist, wird das Direktorium entscheiden.
MfG
von Kurland
OIK-Vizedirektor für Kartenanträge
Sorry, ich hab das gerade erst mitgekriegt. Ich bitte um Fristverlängerung bis zum 16.1.2006 um 20 Uhr.
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Wenn sie ihrer Aufgabe als Deligierter nicht gerecht werden können, wäre es für alle Anwesenden von Vorteil, wenn sie einen anderen Vertreter aus ihrer Nation benennen würden. Für Dreibürgen ist jedenfalls nicht länger hinnehmbar, dass Kling die Frist bis zum Sankt-Nimmerleinstag verlängert.
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Zitat:Original von Grossinquisitor
Einspruch zur Fristwahrung
In Ratelon wird gerade darüber debatiert, ob die Form der Insaeln geändert werden sollte oder ein anderes Unionsland das Gebiet übernimmt.
Und ich bitte die Verspätung zu entschuldigen, aber um Weihnachten gehöre ich meiner Familie...
Tja, aber Weihnachten ist lang vorbei. Und man weiß ja: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. ;)
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*edit* hab mich abgeregt und den privaten RL-Kram wieder gelöscht
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Zur Begründung des Vetos der AD Kling
Ich möchte das Veto der AD Kling als ein aufschiebendes Veto verstanden wissen. Zunächst gibt es noch einen früheren Antrag, die ratelonischen Gebiete zu sperren. Dieser sollte zuerst behandelt werden. Des weiteren sollte man Ratelon noch etwas Zeit lassen, sich entgültig für eine Lösung in der Kartenfrage zu entscheiden. Diese Diskussion dauert dort immer noch an, kommt aber gerade aktuell zu einem Ende.
Wenn Ratelon eine endgültige Entscheidung über die Karten getroffen hat, dann ist es mir eigentlich ziemlich egal, wer die entsprechenden Flächen der Karte belegt und wer nicht. Ratelon selber bemüht sich jetzt eine solche Entscheidung zu finden. Solange diese noch nicht gefällt ist, sollten wir mindestens abwarten, wie diese ausfällt.
Sollte Ratelon sich gegen eine Wiederbesiedlung ihrer alten Gebiete entscheiden, und ich erwarte diese Entscheidung bis Mitte Februar, dann sollten die entsprechenden Gebiete gelöscht werden und Inseln einer anderen Form auf der Karte erscheinen. Das geistige Eigentum anderer sollten wir achten.
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Zitat:Organisation für Internationale Kartographie - OIK
Direktorium
Beschluss des Direktoriums über den Erweiterungsantrag Dreibürgens
Das Direktorium hat sich entschlossen, den Antrag Dreibürgens in dieser Form abzulehnen.
Zur Begründung:
1. Das Direktorium hat die -wenn auch verspätete- Vetobegründung Klings zur Kenntnis genommen und teilt die Auffassung Kling's.
2. Das Direktorium ist sich weiterhin einig, dass die gewünschte Form der Inseln geistiges Eigentum der Demokratischen Union Ratelon ist und bleibt, somit ein Antrag mit derselben Grenzziehung nicht möglich ist, da er gegen das Urheberrecht der DUR verstoßen würde.
3. Das Direktorium würdigt zuletzt die Rechtshängigkeit eines Sperrantrages in Bezug auf die von Dreibürgen gewünschte Inselgruppe.
Dem Antragsteller ist es unbenommen, bei einem Scheitern des Sperrantrages einen neuen Antrag mit neuen Inselformen zu stellen.
für das Direktorium der OIK
der Vizedirektor für Kartenanträge
Florian von Kurland
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Das Reich wünscht eine neutrale und regelgestützte Begründung warum ein Antrag fast einen Tag nach Ablauf der Frist noch zurückgewiesen werden kann.
Wenn man von den neutralen Regeln abweicht, steht man auf der Seite einer Partei.
Ratelon hat seine "geistigen Ansprüche" uns gegenüber niemals geltend gemacht, wir wurden auch nicht darüber informiert.
Das jetzige Verhalten der OIK gegenüber Dreibürgen ist ein frechheit die auf keinem Boden steht.
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Ratelon gab folgende
Stellungnahme an das Direktorium im Beirat ab. Das sollte für eine Geltendmachung ratelonischer Rechte ausreichend sein.
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Zitat:Original von Herzog von Kurland
Ratelon gab folgende Stellungnahme an das Direktorium im Beirat ab. Das sollte für eine Geltendmachung ratelonischer Rechte ausreichend sein.
Hätte Ratelon uns früher davon informiert, wäre ein Antrag mit anderen Küstenlinien gestellt worden.
Die Sache ist mehr als ärgerlich.
Wo steht geschrieben das ausgetragene Nationen über ihren alten Kartenplatz verfügen, bestimmen oder überhaupt ein Recht auf Bestimmung über diesen haben?
Korrigieren Sie mich sollte ich falsch liegen, Hoheit. Die OIK agiert im Rahmen eines Regelwerkes, Abweichungen von den Regeln zu Gunsten einer anderen Nation sind ein offener Bruch gegen Neutralität der OIK. Wenn ein Staat einen Antrag stellt, nach Ablauf der Frist aber ein Anderer, der die Frist verschlafen, missachtet oder nicht Ernst genommen hat einen Einspruch einlegt, die OIK als unpolitische Organisation von den Regeln abweicht und zu Gunsten des Antragsgegers entscheidet, wäre das nicht ein klarer Schritt auf die Seite des Antragsgegners?