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Das Direktorium hat garnichts. Der Domaininhaber ist nicht Spielball des Direktoriums
So wie Sie es formulieren ist das nebenbei bemerkt abermals eine Aufrufung zur Straftat.
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Falls das mit der Straftat nicht zurückgenommen wird, verlange ich das gemäß StGB darzulegen - ansonsten betrachte ich es als haltlos.
Zitat:Das Direktorium hat garnichts. Der Domaininhaber ist nicht Spielball des Direktoriums
Das Direktorium wacht über die OIK, darf also durchaus, das Problem ist allerdings bei der praktischen Umsetzung, daß die OIK ein technisches Hilfsmittel braucht... Vielleicht sollten wir zum Briefeschreiben übergehen.
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Den wichtigsten Teil hast Du wohl überlesen:
Zitat:So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen.
Und Sperrungen von ID's einer ganzen MN und erst recht eine widerrechtliche Löschung einer VN, wären ganz eindeutig eine Willkürentscheidung, die gemäß den Motto: "Wehret den Anfängen!" von Anfang an unterbunden werden müssen.
Mal ganz doof die Frage: Was ist eigentlich so schlimm an den Leuten Eretz? Bis jetzt haben die uns aus Atraverdo nur geholfen und friedlich mit uns simuliert. Vielleicht kommt es bei denen ja doch bei denen auf den Tonfall an, wie man mit denen spricht. Frei nach den Motto: "Wie Du mir, so ich Dir." Wenn man die anpöbelt, pöbeln die halt eben zurück. Hingegen wenn man freundlich mit denen umgeht, gehen die auch freundlich mit einen um. Schon einmal überlegt?
Und jetzt lasst den Schwachsinn endlich sein und schmeißt den Antrag am besten gleich mit diesen Thread in den Mülleimer, denn da gehört er hin!
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Ja und Du, daß es da bloß um willkürliche Entscheidungen abseits des Regelwerks geht (ansonsten sind nämlich alle Entscheidungen per se willkürlich) und ausgehöhlt wird ja auch nichts, nein wir fügen Substanz hinzu.
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Zitat:Original von José Maria Tioxalaj
Was ist eigentlich so schlimm an den Leuten Eretz?
Wenn sich Ihnen diese Frage seit 2008 noch nicht selbst beantwortet hat, ist es nur schwer darzulegen.
Zeitweise habe ich persönlich das Holländer-Umfeld als biblische Plage empfunden.
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So jetzt mal ganz ehrlich: Ich habe keine Lust mehr auf diese Schwachsinnsdiskussion bei der jede Seite doch nur mit irgendwelchen Winkelzügen das Regelwerk so interpretiert wie es ihr genehm ist. (bitte, künstliche Empörung sparen, ich kauf' sie doch nicht ab.) Wir sollten abstimmen und sehen, wie die Mehrheitsmeinung aussieht und dann können die Vertreter der Mindermeinung immer noch probieren mit viel Geschick ihre Sicht der Dinge durchzusetzen.
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Zitat:Original von Adolf Honecker
... Substanz ...
Apropos Substanz, Herr Delegierter Honecker.
Wäre es nicht an der Zeit, daß Sie so langsam mal ganz schnörkellos Ihren finalen Abstimmungsvorschlag zu diesem Themenkomplex dem Publikum zum Besten geben?
Vielleicht in klaren Worten, die Sie an anderen Stellen ja desöfteren finden?
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Wenn es nach mir geht Antragspunkt a),
Zitat:Soll dem sogenannten "Holländer" mit all seinen Identitäten die weitere Teilnahme an der OIK untersagt und das Direktorium mit der Sperrung seiner Identitäten beauftragt werden?
falls der aber als unzulässig angesehen wird, dann diese höchst abstruse Verschandelung des Regelwerks
Zitat:Dem sogenannten "Holländer" ist mit all seinen bestehenden und künftigen Identitäten die weitere Teilnahme an der OIK untersagt und das Direktorium zur Sperrung all seiner ihm ersichtlichen Identitäten aufgerufen. Falls die Administration eine solche Sperrung durch das Direktorium nicht billigt, hat das Direktorium diese um Durchführung der Sperrung zu ersuchen und notfalls mit dem nötigen Nachdruck darauf zu drängen.
als neu zu schaffender Abs. 7 des Artikels 2 der GO.
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Bei beiden Veto wegens Unzulässigkeit!
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Zitat:Original von Adolf Honecker
Falls das mit der Straftat nicht zurückgenommen wird, verlange ich das gemäß StGB darzulegen - ansonsten betrachte ich es als haltlos.
Bitteschön
Wenn Sie das jetzt mit dem in verbindung bringen was Sie verlangen, nämlich dass die Administration sich widerrechtlich Informationen verschafft st das klar im Sinne des zitierten §.
Widerrechtlich deswegen weil die verlangte Aktion ausschließlich Sache der Polizei ist, und das auch nur bei entsprechenden Verdachtsmomenten, die im Falle der OIK-Aktivität noch lange nicht gegeben sind.