Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

[Diskussion] Änd. Artikel 5 (7) und 2 GO
#21
Dann stellen Sie einen entsprechenden Antrag, der dann von Beirat diskutiert werden kann, mit Artikel 5 (7) und 2 GO hat Ihr Vorschlag jedenfalls nichts zu tun Wink
#22
Zitat:Original von Ernst Willun
Aber wie auch immer, Bemerkungen sollten in jedem Falle zugelassen werden, da die Verfassung der OIK schlicht und ergreifend keinen ordnungsgemäßen Rechtsschutz der Interessen der Mitglieder gewährleistet.

Kommen Sie bitte nie auf den Gedanken, Kommentierungen gemeinsam mit Ihrem Abstimmungswillen abzugeben.
#23
Zitat:Kommen Sie bitte nie auf den Gedanken, Kommentierungen gemeinsam mit Ihrem Abstimmungswillen abzugeben.

So lange das Direktorium die Anträge kommentiert, sehe ich keinen Hinderungsgrund - außer das Direktorium hat schon eine ausreichende Kommentierung vorgenommen.... Wink

Im übrigen sollten die zugehörigen Diskussionspfade für mögliche Kommentierungen bis zum Abstimmungsende offengehalten werden. Ich bin jedenfalls nicht daran interessiert, daß die OIK zu so etwas wie "Unsere OIK" verkommt in dem wir dann kollektivistisch der Direktoriumsdoktrin huldigen sollen.

Zitat:Dann stellen Sie einen entsprechenden Antrag, der dann von Beirat diskutiert werden kann, mit Artikel 5 (7) und 2 GO hat Ihr Vorschlag jedenfalls nichts zu tun

Genau auf diesen Artikel bezogen sich aber meine Anmerkungen.
#24
Ich habe Ihnen bis gerade eben zugetraut, daß Sie zwischen einer Kommentierung und einer notwendigen Richtigstellung durch die Abstimmungsleitung unterscheiden können.

Die Diskussionpfade werden mit dem Beginn der Abstimmung geschlossen, weil das die gültige GO so vorsieht.
Dann treibt es die Delegierten mit größerem und plötzlich auftretendem Mitteilungsbedürfnis kollektivistisch ins Foyer oder ins Cafe.
#25
Zitat:Original von Friederike Fresse
Ich habe Ihnen bis gerade eben zugetraut, daß Sie zwischen einer Kommentierung und einer notwendigen Richtigstellung durch die Abstimmungsleitung unterscheiden können.

Die Diskussionpfade werden mit dem Beginn der Abstimmung geschlossen, weil das die gültige GO so vorsieht.
Dann treibt es die Delegierten mit größerem und plötzlich auftretendem Mitteilungsbedürfnis kollektivistisch ins Foyer oder ins Cafe.

Ein Kommentar ist meines Erachtens ein erläuternder Hinweis, etwa der Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Naturgemäß wird das Bedürfnis etwas "richtigzustellen" auch mehr oder weniger bei Delegierten und nicht nur dem Direktorium vorzufinden sein, das übrigens durch nichts als seine Wahl zu diesen Richtigstellungen qualifiziert ist. Daneben könnte man dann aber auch einwenden, daß in der fraglichen Angelegenheit ("Schaffung" neuer Kontinente) der Antrag in dieser Form hätte gar nicht zur Abstimmung zugelassen werden dürfen, wenn er denn richtigstellungsbedürftig war.

Zitat:daß Sie zwischen einer Kommentierung und einer notwendigen Richtigstellung durch die Abstimmungsleitung

Nehme ich jetzt ehrlich gesagt nicht ernst, weil es da überhaupt keine scharfe Abgrenzung gibt, wenn man es sachlich und nicht politisch betrachtet.
#26
Zitat:Original von Ernst Willun
Wenn beispielsweise ein Antrag gestellt wird, der nach eigener Auffassung regelwidrig ist oder sachlich falsch, dann wird man seinen diesbezüglichen Vorbehalten Ausdruck verleihen können, ansonsten erkennt man die darin vorherrschende Sehweise ja stillschweigend an.


Ja, kann man auch und zwar

1. direkt bei Antragstellung in Form eines Hinweises seitens des Direktoriums mit der Bitte eine Änderung vorzunehmen, da der Antrag ansonsten nicht angenommen werden kann oder

2. innerhalb der Diskussion, die zu jedem angenommenen Antrag einzuleiten ist.

Es bedarf also ÜBERHAUPT KEINES weiteren Kommentares und schon GAR KEINER Richtigstellung bei Eröffnung der Abstimmung! Das alles wurde innerhalb der Diskussion hinreichend, lang und breit, rauf und runter, kreuz und quer, erörtert.

Wer abstimmt ohne zu wissen, worum es geht, weil er die Diskussion nicht verfolgt hat, ist selbst schuld.
#27
Ansonsten gilt: Die bisherige Regelung war Jahre lang gut und richtig. Sie etwas genauer zu definieren ist, sie abzuschaffen ist schlecht.
#28
Zitat:Wer abstimmt ohne zu wissen, worum es geht, weil er die Diskussion nicht verfolgt hat, ist selbst schuld.

Wenn die Abstimmung erst mal eingeleitet wurde, kann man allerdings keine Anmerkung mehr machen (unabhängig davon, ob man die Diskussion zur Kenntnis genommen hat oder nicht) und ich halte das angesichts der Strukturen der OIK dann doch für wenig befriedigend. Der, der das mit dem "wer zu spät kommt ..." in verklausulierter Form vor der Presse zum besten gegeben hat und deshalb immer wieder zitiert wird, ist dann ja später auch zu spät gekommen. Wink
#29
Nach 14 Tagen Mindestdiskussionszeit muss man auch keine Bemerkungen mehr machen. Und wenn man das doch möchte, dann hier in dem Diskussionsthread. Diese gleich bei Einleitung der Abstimmung zu schließen ist sowieso ein Unding... wie vieles was die Fresse sich neuerdings leistet!
#30
Mal wieder zum Thema. Ist ja gerade äußerst aktuell geworden. Wobeio wir aktuell das Problem haben dass durch das Nichtvorhandenseine einer Regelung Frau CdMT inhaltlich Recht hat, wenngleich natürlich das Direktorium auch nicht dazu verdonnert werden kann sofort zu reagieren. Wir alle sind nicht rund um die Uhr am PC. Aber um so notwendiger scheint mir da mal eine klare Regelung zu treffen.

Ich erlaube mir dennoch ein wenig umzuformulieren, insbesonders um präziser zu werden

Neufassung 5.7:

Zitat:7. Bei öffentlicher Abstimmung ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten.Bei mehrfacher Stimmabgabe eines Mitgliedslandes werden beide Stimmen ungültig.

Damit ist auchn Delegiertenummeldungsunabhängig das Verfahren geklärt, wenn ein Delegierter mehrfach abstimmt. So komt keiner auf die Idee zu sagen "lass diese oder jene Stimmabgabe gültig sein, die anderen nicht".

2.7 formuliere ich um :

Zitat:"7. Delegiertenummeldungen während laufender Wahlen sind nicht möglich"

Da die Abstimmungsleitung eh Doppelstimmabgabe überwacht gem 5.7 ist die ursprügliche Idee dass bei Abstimmungen nicht gedelegiertenwechselt werden darf sinnlos. Bei Wahlen kann nicht effektiv kontrolliert werden, also soll diese Regelung entsprechend getroffren werden


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste