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[Diskussion] Änd. Artikel 5 (7) und 2 GO
#51
Das steht doch einfach drunter und wenn man sich verzählt, wird es schon einer merken. Ständig muß ich mir hier ein Gerede anhören, daß das Regelwerk nicht aufgeblasen werden soll und ja nicht zu kompliziert formuliert werden soll und im gleichen Atemzug werden irgendwelche blödsinnigen mitgliederfeindlichen Regelungen gemacht, die wegen irgendwelcher dusseliger Formfehler Stimmen für ungültig erklären. Der Umgang mit dem Finanzamt läuft angenehmer ab als mit der OIK.

Ich wüßte auch keinen vernünftigen Grund, warum man seine Stimme nicht abändern solte. Nehmen wir bloß mal an ein Delegierter stimmt ab und wird dann von seinen "Landsleuten" beauftragt die Stimme zu ändern, dann muß er nach dem gesunden menschenverstand eigentlich berechtigt sein, bis zum Abstimmungsende dieser Entscheidung Ausdruck zu verleihen.

Die ganze OIK geht noch an der Politiker-Mentalität die hier herrscht zu Grunde.
#52
Sie wollen doch nur die Verantwortung, die jeder Delegierte hat, auf das Direktorium abwälzen und damit den Job aufgrund der damit verbundenen Mehrarbeit unanttraktiver machen. Das wäre die Folge, setzte sich Ihr hier nicht zur Debatte stehender Vorschlag durch.
#53
Papperlapapp, Verantwortung heißt für sein handeln Rede und Antwort zu stehen. Du willst Tippfehler sanktionieren und ich sage, daß sich das pragmatischer lösen läßt. Aber das liegt natürlich daran, daß gewisse Leute gleich Angriffe fahren, wenn sich bei einer Auszählung verzählt wird, anstatt den oder die Verantwortlichen dezent auf ihren Fehler hinzuweisen.
#54
Gibt es hier noch weitere Anmerkungen?
Ansonsten würde ich eine Abstimmung in Betracht ziehen.
#55
Da scheint nicht der Fall zu sein.
Ich schließe die Diskussion und danke für die Wortmeldungen.

gez. Fresse


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