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Werte Damen und Herren Delegierte,
es ist keine besonders leichte Aufgabe, eine Entscheidung zu treffen in der Gewissheit, daß man dafür wohl keine Begeisterungsstürme erntet.
Ich habe zur Entscheidungsfindung die Sachlage eingehend betrachtet, Meinungen im Direktorium und von außenstehenden MN-Persönlichkeiten eingeholt und muß hierauf feststellen, daß ich den zuletzt von Herrn Willun vorgelegten Antrag in dieser Fassung nicht zur Abstimmung bringen kann.
Für eine Abstimmung des Antrags, der Mitspieler und zugleich ganze Projekte ausgrenzen würde, fehlt in unserem Regelwerk gegenwärtig jegliche Grundlage.
Der beantragte Abstimmungsgegenstand 2 verstösst zudem gegen die gültigen Regeln des Kartenregelwerkes.
Der einzig zulässige Weg ist m.E. eine Regelwerksänderung bzw. eine Regelwerksergänzung, dessen Inhalte dann aber für alle Mitspieler gleichermassen gelten müssen.
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Dann muss dies geschehen auch wenn das erst nach 19 ! Seiten festgestellt wurde - alles andere wäre ein Einknicken vor Rüpeln...
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Zitat:Original von Friederike Fresse
Ich habe zur Entscheidungsfindung die Sachlage eingehend betrachtet, Meinungen im Direktorium und von außenstehenden MN-Persönlichkeiten eingeholt und muß hierauf feststellen, daß ich den zuletzt von Herrn Willun vorgelegten Antrag in dieser Fassung nicht zur Abstimmung bringen kann.
Ist das eine Entscheidung der Exekutivdirektorin oder des Direktoriums? Einstimmige Entscheidung oder 2/3-Mehrheit?
Die Aussage "in dieser Fassung" deutet darauf hin, dass der Antrag in einer anderen Fassung also sehr wohl zur Abstimmung gelangen kann. Der Antrag ist also grundsätzlich zulässig. Richtig?
Zitat:Für eine Abstimmung des Antrags, der Mitspieler und zugleich ganze Projekte ausgrenzen würde, fehlt in unserem Regelwerk gegenwärtig jegliche Grundlage. Der beantragte Abstimmungsgegenstand 2 verstösst zudem gegen die gültigen Regeln des Kartenregelwerkes.
Das wissen wir schon seit Antragstellung und war nie bestritten worden. Vielmehr verwies man auf eine Klärung der Problematik außerhalb der Regelwerke der OIK, da das Problem auch nichts mit den grundsätzlichen Geschäften der OIK zu tun hat. Also warum jetzt zum wiederholten Male der Hinweis darauf? Das ist doch keine Begründung für eine Ablehnung der Einleitung einer Abstimmung.
Zitat: Der einzig zulässige Weg ist m.E. eine Regelwerksänderung bzw. eine Regelwerksergänzung, dessen Inhalte dann aber für alle Mitspieler gleichermassen gelten müssen.
Der zulässige Weg für was?
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Bekomme ich noch Antworten auf meine Fragen?
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Hier bekommt niemand Antwort auf seine Fragen. die Diskussion wegen des Misstrauensantrages wird ja auch weiter verschleppt. Ich gehe nicht davon aus dsas Frau Fresse alles was noch offen ist bis zum Ende ihrer Amtszeit zu Ende bringt.
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Wie wird hier nun weiter verfahren, Herr Exekutivdirektor?
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Wie bereits mitgeteilt, ist in dieser Sache bereits per Mehrheitsbeshcluss im Direktorium entschieden worden. Unabhängig von meinen persönlichen Standpunkt sehe ich mich aber auch nicht in der Lage, mich einfach über einen bereits getroffenen Beschluss des Direktoriums hinwegzusetzen, auch wenn die Mehrheiten jetzt sicher anders lägen. Es bleibt dabei, es wird keine Beiratsabstimmung in dieser Sache ohne Regelwerksänderung geben.
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Dann nur noch eine Verständnisfrage: Warum wird ein Antrag angenommen, in dem man ihm dem Beirat zur Diskussion vorlegt, wenn im Vorfeld schon ersichtlich war, dass es keine Bestimmungen im Regelwerk der OIK dafür gibt?
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Es handelt sich um eine Diskussion über den weiteren Umgang mit dem "Holländer".
Hieraus hätte durchaus auch ein sinnvoller und vom Regelwerk gedeckter Abstimmungsgegenstand, hier in meinen Augen eine dementsprechende Regelwerksänderung, entstehen können.
Ich habe mehrfach erfolglos versucht, darauf hinzuwirken.