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Ich beantrage hiermit gem. § 8 Abs. 1 (b) die Feststellung der Inaktivität des Großherzogtums Bazen und damit einhergehend die Löschung von der Karte.
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Und schon wieder eine , würde ich einen Euro pro MN bekommen , die geht.
Traurig.
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Herr Berger,
wir wollen die Bereiche "Kartenanträge" und "Delegiertenanmeldungen" übersichtlich halten.
Darauf möchte ich Sie noch einmal abschließend hinweisen.
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Ich verweise auf meinen Beitrag im Delegiertenbereich.
Aus meiner Sicht muß die MN Bazen den bisherigen Delegierten aktivieren oder noch einige wenige Stunden mit dem Löschantrag warten, bis eine Delegiertenummeldung stattgefunden hat.
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Ich stelle oben genannten Antrag als Delegierter des Großherzogtums Bazen.
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In Vertretung des Herrn Vizedirektors für Kartenanträge eröffne ich das Verfahren zur Löschung der MN "Großherzogtum Bazen" von der OIK-Karte gemäß § 8 des Kartenregelwerkes.
Der Delegierte der MN "Großherzogtum Bazen" hat im Vorlauf den Wunsch geäußert, daß die MN "Großherzogtum Bazen" als inaktiv anerkannt wird.
Wird dieser Status nunmehr zuerkannt, hat dies eine Löschung von der OIK-Karte zur Folge.
Von Seiten der betroffenen MN kann dieser Maßnahme innerhalb eines Monates (also bis einschließlich 11.03.2011) widersprochen werden.
gez. i.V. Fresse
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Kein Widerspruch eingegangen, damit ist Bazen gelöscht.