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Zitat:Original von Bianca Böhm
Das sind sowieso die Schlimmsten: Vertreten keine MN müssen aber überall mitreden........
8)
Boey, nee ey, wie mich dieser Zoff hier schon wieder nervt........ und immer sind die Gleichen involviert. 
Solange es Nicht-Delegierten gestattet ist, werde ich hier mitreden, immerhin "vertrete" ich in dieser Weise meine MN...immer die selben Berufsbeleidigten und Paragraphenreiter....
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Zitat:Original von Niketas Choniatés
"Wahlwiederholung", "Wiederholung der Wahl" - daraus schliesse ich messerscharf mit meinem schwachen, armseligen Verstand, dass die Wahl wiederholt wird und das wiederum bedeutet für mich, die Wahl wird so wiederholt, wie sie ursprünglich, dass meint, mit eben jenen Kandidaten des ersten Wahlganges zur Wahl stand.
Veuxin hat also genau so gehandelt, wie es das Regelwerk vorgibt. 
Ohne dich zu nah kommen zzu wollen aber ich bleibe dabei das nach meine Sicht.."Wahlwiederhohlung" beinhaltet das die Wahl im ganze also plus Kandidatur Zeit und e.t Einsteigen von anderen ,wiederhohlt wird.
Eine Stichwahl ..ist was anders da Gehen die Gleiche Kandidaten in eine Zweite Runde..
Das andere Anhaften von 2ID's tue ich nicht ,ich habe ja in der C.S.E auch Zwei.."Jaffi Masjtull" und "Haro Huusdroddel".
Ob Veuxin ,ja oder nein ,auch Fresse ist geht mir an den Allerw... weit vorbei ,ist seine Sache das er aber dieser Art von reaktionen bei andern u.a in Fuchsen erzeugt hat steht wohl fest.
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Mir stellt sich das so dar: Wahlwiederholung = Stichwahl. So dürfte die Regel gemeint sein. Wenn Sie das anders sehen, gehen sie doch vor das Verfassungsgericht. (Karlsruhe, Den Haag, Kopenhagen, Stockholm, Tel Aviv, Helsinki, Mexiko-Stadt, Alma Ata? Keine Ahnung, wer dafür zuständig wäre.)
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Zitat:Original von Niketas Choniatés
Mir stellt sich das so dar: Wahlwiederholung = Stichwahl. So dürfte die Regel gemeint sein. Wenn Sie das anders sehen, gehen sie doch vor das Verfassungsgericht. (Karlsruhe, Den Haag, Kopenhagen, Stockholm, Tel Aviv, Helsinki, Mexiko-Stadt, Alma Ata? Keine Ahnung, wer dafür zuständig wäre.) 
Vielleicht ist sie so gemeint vielleicht auch nicht ,ich gehe davon aus wie wurde das Gehandhabt da auch der GO kein klare Vorlagen für so etwas von sich gibt.
Die Wörter Wahlwiederhohlung und Stichwahl ,und somit ihre Bedeutung..sind nach meine Meinung nicht Identisch.
Wenn andere das anders Sehen? ja bitte sehr, das Respektiere ich was nicht beinhaltet das ich meine Meinug ändern muss.
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Duden Sagt :
Wahlwiederholung
Stichwahl
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Gut, können wir dann damit schließen, dass Haro Huusdroddel das so sieht und alle anderen anders und dann mit der leidigen Diskussion aufhören?
Den Amtsweg habe ich bereits aufgezeigt, und falls der Unmut über die Sache wirklich über reinen Willen zur Rumstänkerei hinausgeht, darf man den auch gerne bemühen. Ansonsten »hoats oana hoit soa Maul«, um mich mal regionstypisch zu äußern. Weitere Beiträge zum Thema »Ist eine Kandidatur vor Wahlwiederholung erforderlich?« werden rücksichtslos verschoben.
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Zitat:Original von Bianca Böhm
Das sind sowieso die Schlimmsten: Vertreten keine MN müssen aber überall mitreden........
8)
Einfach weil wir's können.
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Während der Wahl die Kandidatur fallen lassen?Nie und nimmer - das bin ich den Delegierten die mir ihr Vertrauen geschenkt haben schuldig.Das ist hier kein Kindergeburtstag sondern eine erste Sache.. 8)