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Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Der Delegierte Drachensteins hat folgenden Erweiterungsvorschlag für das Kartenregelwerk eingebracht:
Zitat:§7 Veränderung anderer Angaben eines Staates
1. Wenn der betroffene Staat im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie für entsprechenden Wunsch äußert, werden seine Angaben zu Staatsnamen und Homepage- oder Foren-URL geändert.
§8 Gebietsteilung
1. Ein Staatsgebiet wird geteilt und fortan als mehrere Staaten behandelt, wenn der betroffene Staat im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den entsprechenden Wunsch äußert, und dem nicht innerhalb einer Woche von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Der Antrag auf Gebietsteilung entspricht dem auf Gebietsreservierung, wobei die erforderlichen Angaben für jeden aus der Teilung hervorgehenden Staat zu erbringen sind.
Die Diskussion ist eröffnet.
Da mir gerade ein Beitrag beim Abschicken verlustig gegengen ist, mache ich es kurz:
7 ist eigentlich selbstverständlich, aber deshalb auch nahezu überflüssig. Während jetzt vielleicht eine MN ihre Angaben von einem Direktor mal nicht geändert bekommt, wäre mit diesem Paragraphen nun ein Anspruch begründet, den Namen eventuell zweimal am Tag ändern zu lassen. "Nein, wir heißen jetzt doch nicht mehr Klopsburg sondern Wurstelstein!!!!! Ähm nee, jetze doch lieber Fischland für immer!!!! Oder halt, darüber müssen wir noch mal abstimm'!"
Bei 8.1 ist die Wiederspruchsfrist meines Erachtens deutlich zu kurz, gerade, wenn man bedenkt, welchen Schabernack so ein Delegierter treiben kann, zumal es ja auch mal Phasen relativer Inaktivität gibt.
Die Bedingungen unter 8.2 verstehe ich nicht, da ja vorher ein gemeinsames Forum bzw. Netzauftritt benutzt wurde, dürften die Reservierungsbedingungen schon dadurch erfüllt sein, oder wie soll überprüft werden, wer ein Anrecht auf die Altbeiträge hat?
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Zitat:Original von Ernst Willun
7 ist eigentlich selbstverständlich, aber deshalb auch nahezu überflüssig. Während jetzt vielleicht eine MN ihre Angaben von einem Direktor mal nicht geändert bekommt, wäre mit diesem Paragraphen nun ein Anspruch begründet, den Namen eventuell zweimal am Tag ändern zu lassen. "Nein, wir heißen jetzt doch nicht mehr Klopsburg sondern Wurstelstein!!!!! Ähm nee, jetze doch lieber Fischland für immer!!!! Oder halt, darüber müssen wir noch mal abstimm'!"
Nun, für den Fall der Fälle ist es vielleicht sinnvoll - bevor noch ein Direktor in einem Anflug von Größenwahn auf die Idee kommt, eine Namensänderung nicht zu gestatten. Sollte eine MN tatsächlich auf die dämliche Idee kommen, halbtäglich ihren Namen zu ändern, so steht es dem Direktorat ja durchaus zu, das über eine gewisse natürliche Latenz in der Bearbeitung abzubremsen.
Zitat:Bei 8.1 ist die Wiederspruchsfrist meines Erachtens deutlich zu kurz, gerade, wenn man bedenkt, welchen Schabernack so ein Delegierter treiben kann, zumal es ja auch mal Phasen relativer Inaktivität gibt.
Es ist schwerlich Aufgabe der OIK, die Eignung der Delegierten zu überprüfen. Aber meinetwegen kann man das gerne auf zwei Wochen hochsetzen.
Zitat:Die Bedingungen unter 8.2 verstehe ich nicht, da ja vorher ein gemeinsames Forum bzw. Netzauftritt benutzt wurde, dürften die Reservierungsbedingungen schon dadurch erfüllt sein, oder wie soll überprüft werden, wer ein Anrecht auf die Altbeiträge hat?
Es geht darum, dass diese für alle neu aus der Teilung hervorgehenden Staaten zu erbringen sind, wie im Text steht - dass also jeder neu aus der Teilung hervorgehende Staat über
"a) voller Name der Nation
b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)
c) mind. Name des zuständigen Ansprechpartners
d) URL zum Aktivitätsnachweis
e) Kartenausschnitt mit der gewünschten Position sowie der vorläufigen Form und Größe des Antragsgebietes
f) eine gültige email Adresse des Ansprechpartners"
verfügt.
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Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Es geht darum, dass diese für alle neu aus der Teilung hervorgehenden Staaten zu erbringen sind, wie im Text steht - dass also jeder neu aus der Teilung hervorgehende Staat über
"a) voller Name der Nation
b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)
c) mind. Name des zuständigen Ansprechpartners
d) URL zum Aktivitätsnachweis
e) Kartenausschnitt mit der gewünschten Position sowie der vorläufigen Form und Größe des Antragsgebietes
f) eine gültige email Adresse des Ansprechpartners"
verfügt.
Also das ist doch viel zu kompliziert, zumal ja bei einer Teilung ja wenn überhaupt nur eine neue MN entsteht.
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Zitat:Zitat von William Cromwell:
Also das ist doch viel zu kompliziert, zumal ja bei einer Teilung ja wenn überhaupt nur eine neue MN entsteht.
Da hat der gute Mann einfach recht. Und im Falle zweier ehemals souveräner Staaten, die beide bereits auf der OIK mal verzeichnet waren entsteht überhaupt keine neue MN.
Bis 1937 war Österreich auf den Karten als selbstständig verzeichnet, ab 1938 als Teil Grössenwahnsinnigdeutschlands und ab 1945 wieder als selbstständige Republik. Von der OIK wird doch nur erwartet, die Tatsache des Zusammenschlusses zweier auf der OIK verzeichneter Staaten und dann auch deren Auseinandergehen kartografisch darzustellen.
Warum, weshalb, wieso sich die beiden MN´s zusammengeschlossen haben und warum sie sich wieder trennen ist nicht Sache der OIK.
Eine Reservierung käme nach meiner Meinung nur in Betracht, wenn beispielsweise Novidia sich von Dezirujo trennen und Dezirujo Novidias Souveränität anerkennen würde.
Aber eben keine Reservierung für Dezirujo (das bleibt ja, wenn auch kleiner, dennoch erhalten) sondern für Novidia, dass behandelt werden würde wie eine neue MN.
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Sie haben da etwas missverstanden, fürchte ich. Es sollte keine neue Reservierung geben, aber diese Informationen sollten für alle aus der Teilung hervorgehenden Staaten vorhanden sein. Sonst könnte eine Teilung mit dem Satz "XYZistan teilt sich in die beiden Staaten A und B" gefordert werden, und damit kann man keine Karte verwalten - dafür sind Name und Foren-URL der neuen Staaten, Ansprechpartner und vor allem ein Kartenausschnitt notwendig.
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Ach so. Na dann ist ja alles gut^^
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Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Sie haben da etwas missverstanden, fürchte ich. Es sollte keine neue Reservierung geben, aber diese Informationen sollten für alle aus der Teilung hervorgehenden Staaten vorhanden sein. Sonst könnte eine Teilung mit dem Satz "XYZistan teilt sich in die beiden Staaten A und B" gefordert werden, und damit kann man keine Karte verwalten - dafür sind Name und Foren-URL der neuen Staaten, Ansprechpartner und vor allem ein Kartenausschnitt notwendig.
Müssen beide Staaten das?
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Die Informationen müssen für alle hervorgehenden Staaten logischerweise vorhanden sein. Sofern sie für einen der hervorgehenden Staaten die gleichen bleiben, genügt ja auch ein entsprechender Verweis, und für alle resultierenden Staaten reicht ja auch ein Kartenausschnitt mit den neuen Grenzen. Sie dürfen das nicht alles rein auf den aktuellen Fall von Great Alemin und Victorien beziehen - es könnte ja auch ein Staat in drei Teilstaaten zerfallen, die alle dann einen anderen Namen, einen neuen Ansprechpartner, etc. haben. Diese Regelwerksänderung soll ja nicht nur für den Moment sein, sondern möglichst allen nachfolgenden sich teilenden Staaten ebenso dienen.
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Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Die Informationen müssen für alle hervorgehenden Staaten logischerweise vorhanden sein. Sofern sie für einen der hervorgehenden Staaten die gleichen bleiben, genügt ja auch ein entsprechender Verweis, und für alle resultierenden Staaten reicht ja auch ein Kartenausschnitt mit den neuen Grenzen. Sie dürfen das nicht alles rein auf den aktuellen Fall von Great Alemin und Victorien beziehen - es könnte ja auch ein Staat in drei Teilstaaten zerfallen, die alle dann einen anderen Namen, einen neuen Ansprechpartner, etc. haben. Diese Regelwerksänderung soll ja nicht nur für den Moment sein, sondern möglichst allen nachfolgenden sich teilenden Staaten ebenso dienen.
Da hat der gute Mann recht.
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Sehe das wie mein Vorredner,die Staaten GA und Victorien können auf ihre schon hinterlegten Informationen verweisen - es geht hier aber auch um eine Einfügung für die Zukunft.
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