Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

Frage zu den Regeln
#1
Huhu,

in den Regeln lese ich:
"Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.

Was ist wenn man nur ein Forum aber keine Webseite hat? Ist eine Webseite zwingend vorgeschrieben?
Dezeit ist das so das unten im Forum
"Anturien ist ein fiktiver, rein virtueller, Staat"
steht. Ist so etwas ausreichend?
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#2
Ach, die Regeln nimmt hier eh keiner ernst - habe ich mir mal bei ähnlichen Fragen erklären lassen ;-)
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#3
Rein technisch ist auch ein Forum eine Webseite. Und angesichts der Tatsache, dass vorher schon (verwirrenderweise) von "eine vorhandene Webseite oder eines Forums" (den falschen Kasus ignorieren wir beflissentlich) die Rede ist, kann guten Gewissens davon ausgegangen werden, dass der Hinweis im Forum absolut ausreichend ist. Wink
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#4
Danke für die Klarstellung.
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#5
Die Frau Thrace....... schau einer an. =)

Sie war Bürgerin in Arcor...... Arcor ist dicht.
Sie war Bürgerin in Melanesi...... Melanesi ist dicht.

Und, wo sind Sie jetzt zu Hause? 8)


Big Grin Wink
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#6
reicht Frau Bianca eine Brille
Steht doch oben Big Grin oder klix hier
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#7
Wie schön,
Bianca Böhm =)
(Das reimt sich ja sogar Big Grin )

Als ich aus Arcor ausbürgerte war es allerdings nicht dicht Wink
Melanesi ist nicht dicht, aber leider 100% Inaktiv.

Aber ich erwäge gerade in Bergen einzubürgern 8) Wink
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#8
Ja, ja, wo du auftauchst, liegt anschließend alles im Argen. Also...... komm nicht nach BERGEN! :O


Big Grin Wink
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#9
Meldung aus dem Bergischen Forum:
"Unser neuestes Mitglied heißt: Jade Thrace." 8)
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