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[Ausschreibung] Exekutivdirektor
#71
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Der Antrag ist noch relativ Neutral geschrieben, immerhin handelt es sich hier um ein Wahlbetrug.

Ein Wahlbetrug ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischen Prinzipien, um das Wahlergebnis zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei bzw. der Wahl als solche zu verändern.

Ob's noch geht? Geh mal aus der Sonne oder setz dir zumindest nen Hut auf.
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#72
Glaub mir heute gehts wieder, Gestern Nacht nach dem ich das Hier Gelesen habe war ich ziemlich sauer.
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#73
Zitat:Original von Marcus Flavius Celtillus
Nur eine Frage: Wird das Ergebnis der Wahlen zum ersten Male bei der OIK so ausgelegt wie diesmal? Und wenn ja: Warum wird das Ergebnis ab dieser Wahl solcherart ausgelegt, wo doch bei den Wahlen vorher eine andere Praxis galt?
Prinzipell wäre es mir eigentlich wurscht und wir würden eben nochmals wählen, mir leuchtet nur nicht ein, warum ohne Rücksprache mit der Vollversammlung ein Mitglied des Direktoriums einen Zeitpunkt bestimmt, ab wann eine andere Auslegung der GO gilt.

Das liegt daran, dass ich nach Konsultation der GO zu dieser Auslegung kam. Wie das früher gehandhabt wurde ist da relativ wumpe. Ich verstehe auch nicht, warum hier so ein Fass aufgemacht wird. Die GO ist bescheiden formuliert. Vielleicht sollte sich der Beirat lieber mal damit beschäftigen, wie man da Klarheit reinbringt.

Ich kann damit leben, wenn die Mehrheit meine Auslegung der GO nicht teilt und per Mehrheitsbeschluss kippt. So ist das in einem demokratischen System. Zumal ich durchaus zugestehe, dass man die GO auch andere auslegen könnte. Aber die sommerlichen Temperaturen scheinen offenbar nicht jedem zu bekommen.
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#74
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Glaub mir heute gehts wieder, Gestern Nacht nach dem ich das Hier Gelesen habe war ich ziemlich sauer.

Gibt s gar keinen Grund für: Du bist nicht betroffen. Außerdem hast Du Deine unangemessene Wortwahl heute fortgeführt, insofern schwer nachvollziehbar. Du könntest Dich entschuldigen?

Und zum Thema: Ich erkenne den Wahlsieg Friedrich Alexanders weiterhin an, schlage vor die Ergebnisse werden wie gewohnt als einfache Mehrheit anerkannt und das neue Direktorium kümmert sich um eine endeutigere Regelung. Dazu bedarf es noch nicht einmal eines unsachlichen Antrages ans Direktorium (das offiziell derzeit ohnehin zu 2/3 abwesend ist, Veuxin bis 8.08, Inga bis Ende des Monats, aif diesem Weg pssiert also erstmal nichts...)
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#75
Kalr der Antrag ist rein Rechtlich unnötig da dort darüber Abgestimmt werden würde ob man sich an die eigenen Regeln halten möchte oder nicht.Da das Direktorium derzeit Faktisch Abwesend ist erhoffe ich mir auch nicht viel daraus, dabei handelt es sich ehr um einen Offiziellen Protest.
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#76
Zum Letzten mal: Es wurde nicht gegen Regeln verstoßen, sie sind schlicht und ergreifend unpräzise formuliert und wenn man schaut wann das letzte mal eine solche Situation eintrat, konnte Inga (und auch sonst niemand) wissen wie es früher gemacht wurde. Insofern ist Deine Aktion so wie sie durgheführt wurde nicht in Ordnung

Dass es Dir, Inga, aber auch im Nachhinein egal ist (Stichwort Gewohnheitsrecht) finde ich etwas unglücklich

Nachtrag @ WvB: So kann man auch sagen wenn man etwas nicht richtig finden, muss man nicht ausfällig werden
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#77
Also, laut GO Reicht eine Mehrheit, da keine Art der Mehrheit festgelegt ist und eine Relative Mehrheit vorliegt und man aber Plötzlich eine andere Art von Mehrheit haben möchte und die Relative Mehrheit nicht Akzeptiert verstößt man gegen die GO.
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#78
Nochmal (ich habe allerdings den Eindruck Du willst nur diskutieren und gar nicht verstehen was Sache ist):


Zitat:Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.

so steht es in der GO. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen kann man völlig rechtens auch so interpretieren, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen NICHT für denjenigen gestimmt hat, der im Ergebnis vorliegt. Im Fall von E. Goff halte ich das zwar etwas arg weit interpretiert, weil die Stimmenthaltungen sich zu seinen Ungunsten auswirken, im Fall der Exekutivdirektorwahl ist so ein Gedankengang mit der GO aber durchaus vereinbar. Weil die GO schlicht hier nicht eindeutig ist. Ich halte Ingas Interpretation zwar auch für nicht anwendbar, (Gewohnheitsrecht), aber nichtsdestoweniger gibt es keinen Grund wiederholt so ausfällig zu werden, nur weil man die GO nicht versteht.
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#79
Ich bin hier Raus, mit Wänden zu Reden hat keinen Sinn. Die Kraft die ich hier Verschwende setzte ich lieber in die Sim.
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#80
Ich stelle fest: Wenn die Vollversammlung die GO nicht konkretisiert, dann müssen wir darauf eingestellt sein, dass Mitglieder des Direktoriums die Ergebnisse der Wahlen jeweils so interpretieren, wie sie glauben das es Rechttens sei - und zwar ohne Rechtssicherheit für die Delegierten. Das kann dann von Wahl zu Wahl sich ändern.
Das Gewohnheitsrecht wurde hier, ohne ersichtlichen Grund und ohne darüber vor den Wahlen diskutiert zu haben, beiseite geschoben. "Schönes" Gefühl für mich als Wähler, wenn man mir nach der Wahl klar macht, dass ich meine Stimme gar nicht erst hätte abgeben brauchen, weil bei diesen Wahlen die Ergebnisse anders interpretiert werden als bei allen anderen an denen ich bislang hier teilnahm oder die ich bislang hier verfolgt habe.
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