06.08.2014, 20:56
Jetzt warte mal bevor ihr euch hier in Teufelsküche oder in die Wüstenprovinz von Bukanien tippt. Ich hab übrigens auch was anzubieten. Buccanos. Lecker Lakritz-Schnaps mit Gras.
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[Ausschreibung] Exekutivdirektor
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06.08.2014, 20:56
Jetzt warte mal bevor ihr euch hier in Teufelsküche oder in die Wüstenprovinz von Bukanien tippt. Ich hab übrigens auch was anzubieten. Buccanos. Lecker Lakritz-Schnaps mit Gras.
06.08.2014, 21:00
Echtes Gras?
06.08.2014, 21:03
Dem Willhelm mal so eine Flasche Würzwein an den Kopp schmeiß
Das Ergebnis wurde nicht verfälscht. Das hätte zugetroffen wenn die Stimmverteilung absichtlich anders wiedergegeben worden wäre als es die Stimmabgabe ergaben hat. Trifft nachweisbar nicht zu Die GO erlaubt die Interpretation von Inga, das haben inzwischen ALLE, wenn ich mich recht erinere sogar Du kapiert. Da Du mit Gesetzen um Dich schmeißt wie es nur ein in die Enge getriegener schlechter Verlierer tun kann (der Du als unbeteiligter gar nicht bist!) schau Dir Ingas Begründung noch mal an. Das einzige was gegen Inga spricht ist die Missachtung der bishgerigen Praxis. Wenn Du immer nur wieder die alte, unqualifizierte Leier von Dir geben kannst, nutz Deine offensichtlich zu viel vorhandene Zeit sinvoll. Du solltest die Oik eigentlich kennen, Durch auf den Boden schmeißen und plärren erreicht man hier gar nichts. säuft noch ne Magnumamphöre spcy wine um das Gessülze von WvB besser ertragen zu können
06.08.2014, 21:05
Beim katenanträge Menschen hat sie Enthaltungen mitgezählt, dieses ist aber nicht Rechens. Damit ist die Interpretation des Ergebnisses Falsch und als solches falsch verkündet worden.
06.08.2014, 21:06
Auch lecker.
06.08.2014, 21:08
Zitat:Original von Willhelm von Bajar Hier der nachweis: Das Wahlergebnis: Ja: 9 Stimmen. Nein: 7 Stimmen. Enthaltung: 3 Stimmen. macht 16 zu Zählende Stimmen, damit muss die Option mindestens 8 Stimmen erhalten um Jeder Definition von Mehrheit zu genügen. Mit anderen Worten, die Option Ja wurde mit 56,25 % Gewählt.
06.08.2014, 21:08
Zitat:Original von Willhelm von Bajar auch falsch: Die Enhaltungen sind abgegebene Stimmen. Haben also Berücksichtigung zu finden. Es widerspricht zwar auch hier der gängigen OIK-Praxis, aber zählt man die abgegebenen Stimmen zusammen, die Nicht für EG abgegeben wurden, sind das mehr als die die für ihn abgegeben wurden. Ist das selbe in grün, nur etwas unscöner, das gebe ich zu, Wahlbetrug oder Falschverkündung ist es aber immer noch nicht.
06.08.2014, 21:09
Zitat:Das Forum als solches untersteht aber sehr wohl dem RL-Recht, und da gebe ich Platzi recht: Wer mit dem Rechtsweg droht fliegt. Das steht dem Owner des Forums auf jeden Fall zu. Nö, das steht überhaupt niemandem zu, jemandem durch in Ausssicht stellen eines Nachteils den Rechtsweg unattraktiv zu machen, weil das u.U. eine Nötigung nach § 240 StGB darstellen kann.
06.08.2014, 21:10
Zitat:Original von Susanne Weinbergh Falsch: Zitat:[...]wonach die Mehrheit der "abgegebenen" Stimmen entscheidet, also nur die Ja- und Nein-Stimmen, nicht aber die Stimmenthaltungen[...]Quelle: http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/zi...i/0139.htm BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81) |
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