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[Diskussion]Geringfügige Gebietsmodifizierung
#1
Werte Damen und Herren,

der Delegierte Drachensteins hat eine Aussprache über das folgende Beantragt.

Zitat:§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht des Direktoriums nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. a) Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, auch in Form der Modifizierung der ursprünglich eingetragenen Staatsgrenzen, ist nur alle 4 Monate einmal und erstmalig frühestens 4 Monate nach der Eintragung zulässig.
b) Eine Gebietsveränderung im Sinne der Hinzunahme neuer Gebiete, die nicht Teil der ursprünglichen Ausgestaltung einer MN waren (Gebietserweiterung), erfordert außerdem eine nachweisliche kontinuierliche Einbindung der neu gestalteten Gebiete in die Simulation über einen Zeitraum von wenigstens 60 Tagen.
c) Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
7. Eine geringfügige Gebietsveränderung liegt vor, wenn lediglich zur Erhöhung der Detailgenauigkeit vom Antragsteller weitere Grenzpunkte zwischen bereits vorhandenen Grenzpunkten der Staatsgrenze gewünscht werden. Vetorecht besitzen in diesem Falle lediglich Nationen, deren Grenze von der Änderung direkt betroffen wäre. Geringfügige Gebietsveränderungen sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Durch die geringfügige Gebietsveränderung darf sich die Fläche des betroffenen Gebietes um maximal ein Prozent vergrößern.
#2
Kann man das nicht in stillem Einvernehmen hinter den Kulissen regeln? Ich glaube wir sollten nicht noch bürokratischer werden. Aber auf der anderen Seite geht es dem Delegierten Drachensteins darum, nicht den Umweg einer Gebietsveränderung machen zu müssen. Auch wenn ich kein Freund von Paragraphenreiterei bin glaube ich, dass die Einführung eines Absatz 7 hilft sinnlose/überflüssige Anträge auf Gebietsänderung zu umgehen. Daher meine Zustimmung.
#3
Wenn ich mir sicher wäre, dass das gut ginge, wäre ich absolut dafür, das hinter den Kulissen zu regeln. Aber ich sehe jetzt schon das »Aber Staat x hat da auch so einen Zipfel bekommen, warum darf ich jetzt meine 200.000 km² extra nicht verzeichnen lassen, das ist voll unfair!« auf mich zukommen, und deshalb würde ich bevorzugen, das zu regeln.
#4
Sinnvoll.
#5
Sehe das genauso wie Veuxin.
#6
Dafür.
#7
Halte das für einen Fortschritt und plädiere daher im Sinne der Entwicklung der Menschheit zum Sozialimus für diese Änderung.
#8
Mehr Bürokratie, aber es regelt es einfach besser...
#9
Es ist ja praktisch mehr Bürokratie für weniger Bürokratie. Big Grin
#10
Grundsätzlich Zustimmung, allerdings mit der Ausstellung, daß betroffene Nationen zustimmen müssen und nicht nur kein Veto abgeben. Da ist man vielleicht mal zwei Wochen im Urlaub und schon wird einem die Grenze geändert.

Im Detail inkompatible Karten dürfte es in vielen MNs geben. Seinerzeit, als ich Korlands Vorgänger eintragen ließ, waren auch die Karten Fuchsens und Neuenkirchens nicht voll kompatibel, so daß das damals überhaupt nicht möglich gewesen wäre, eine zu beiden kompatible Karte anzufertigen.


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