24.04.2006, 19:24
Die Delegierte des Großherzogtums Arcor beantragt die Nummern 3 und 6 des § 6 des Kartenregelwerks zu ändern
Ich bitte sie ihre Stimme abzugeben. Sie können mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen.
Die Abstimmung dauert ab jetzt 7 Tage.
Zitat:Bisherige Fassung des Kartenregelwerkes
§6 Gebietserweiterungen
1. Eine Gebietserweiterung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
3. Eine Gebietserweiterung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, muss die
Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.
4. Eine Gebietserweiterung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Gebietserweiterung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
Zitat:Neufassung des Kartenregelwerkes
3. Eine Gebietserweiterung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, geht das Vetorecht auf die Kartenkommission über.
6. Ein Gebietserweiterung eines Staatsgebietes ist nur auf Sonderantrag und unter Zustimmung der Mehrheit der Delegierten der OIK zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Ich bitte sie ihre Stimme abzugeben. Sie können mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen.
Die Abstimmung dauert ab jetzt 7 Tage.

