26.06.2006, 17:10
Zitat:Original von Faantir GriedDas wird leider nicht möglich sein:
Wieviel muss ich zahlen, damit ich die Likörlieferungen umleiten kann (wodurch die PFKM nichts mehr wert ist und wir Ihre Wirtschaft für nen Appen und nen Ei kaufen können)
Zitat:§3
Ausgabe von Likör darf nur in einem Maße stattfinden, das die Likörbestände nicht zu sehr dezimiert. Verschwendung von Likör ist verboten und wird mit Geldstrafe bis zu 1.000,- PFKM geahndet.
Quelle: Likörgesetz vom 02.04.2004


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