17.07.2006, 23:47
Zitat:Original von JoSchuNachvollziehbarer Ansatz, aber in der praktischen Umsetzung eher schlecht. Im Extremfall läuft die Vetofrist aus, bevor das Direktorium überhaupt einen entsprechenden Thread eröffnet hat. Und dann ist eine Beschwerde nicht weit, wenn die Länder den Beiratsbeschluss gar nicht richtig mitbekommen haben.
Meines Erachtens sollten die Widerspruchsfrist am Tage der Verabschiedung beginnen und nicht, wenn das Direktorium mal eben Lust hat, einen Beiratsbeschluss umzusetzen.

