06.08.2006, 01:11
Hier handelte es sich um keine Diskussion sondern um die Klärung eines Sachverhaltes.
es ist nunmal so, daß Länder die 60 Tage und länger bestehen keine Reservierung beantragen müssen, sondern sofort einen Antrag auf Eintragung ihres Staatsgebietes stellen können.
es ist nunmal so, daß Länder die 60 Tage und länger bestehen keine Reservierung beantragen müssen, sondern sofort einen Antrag auf Eintragung ihres Staatsgebietes stellen können.

