17.10.2005, 19:11
Meine Herren, bitte nicht so schnell!
Bevor Sie eine Geschäftsordnung abändern, müssen Sie doch erst feststellen, was Sie abändern wollen. Dazu musste doch erst ermittelt werden, wo der zukünftige Sitz der OIK sein soll. Und nun können Sie die Änderung der Geschäftsordnung beantragen. Das dabei rein theoretisch noch passieren kann, dass die Mehrheit der stimmberechtigten Personen sich gegen die Änderung ausspricht ist mir klar. Aber ich meine so müsste es dann richtig und logisch sein.
Oder?
Bevor Sie eine Geschäftsordnung abändern, müssen Sie doch erst feststellen, was Sie abändern wollen. Dazu musste doch erst ermittelt werden, wo der zukünftige Sitz der OIK sein soll. Und nun können Sie die Änderung der Geschäftsordnung beantragen. Das dabei rein theoretisch noch passieren kann, dass die Mehrheit der stimmberechtigten Personen sich gegen die Änderung ausspricht ist mir klar. Aber ich meine so müsste es dann richtig und logisch sein.
Oder?

