07.08.2006, 21:43
Zitat:Original von Mort Suidakra
Danke Herr Gried.
Herr Rüblin, vielleicht ist keine Klausel,aber es wird doch so in der Art gehandhabt,oder ?
*so*
Es läuft i.d.R. so, man gründet einen Staat und beantragt nach 30 Tagen aka eben sobald als möglich die Reservierung, dann muß man noch mal 30 Tage warten, bis man fest eingetragen wird, zusammen also 60 Tage.
Voraussetzung für eine Eintragung ist dementsprechend ein 60tägiges Bestehen, nicht aber eine vorhergehende Reservierung.
Die Reservierung ist lediglich quasi ein Zugeständnis an die simulatorische Planung der neugegründeten Mikronationen.
Anders ausgedrückt, Ihr könnt jetzt sofort den Antrag auf Eintragung stellen und hättet das auch schon die ganze Zeit tun können.
*so*

