14.08.2006, 17:54
wegen Homepagepflicht:
Eine Homepage ist nicht Pflicht, aber dann müssen die "allgemeinen Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner" aus dem Forum zu entnehmen sein.
Was für Neuenkirchen relevant ist oder nicht spielt in der OIK keine Rolle.
Zitat:§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder ein Forum, auf denen allgemeine Informationen sowie
Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
Eine Homepage ist nicht Pflicht, aber dann müssen die "allgemeinen Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner" aus dem Forum zu entnehmen sein.
Was für Neuenkirchen relevant ist oder nicht spielt in der OIK keine Rolle.

