14.08.2006, 18:07
Sind Sie so beschränkt oder verstellen Sie sich nur, Monsieur? Der relative Maßstab sowie das Vorhandensein einer Website sind Aspekte der Ausgestaltung - und damit auf jeden Fall Veto-relevant. Nochmal vereinfacht und zum Mitschreiben: Wenn keine Vetos vorliegen, kann die OIK einem Staate ohne HP und Maßstab die Eintragung nicht verwehren - Punkt. Auf das Vetorecht hat dies allerdings keinen Einfluß.

