24.08.2006, 15:36
Das Direktorium entscheidet, ob ein Veto zulässig ist oder nicht, daher muß ein Veto nicht zurückgezogen werden, sondern kann vom Direktorium als unzulässig zurückgewiesen werden.
Ein pauschales "eure Ausgestaltung reicht uns nicht" dürfte wohl kaum für ein gültiges Veto reichen, ebenso wenig wie irgendwelche Vermutungen, was irgendwann in der Zukunft geschehen könnte, noch übermäßige rL-Bezüge.
Ein pauschales "eure Ausgestaltung reicht uns nicht" dürfte wohl kaum für ein gültiges Veto reichen, ebenso wenig wie irgendwelche Vermutungen, was irgendwann in der Zukunft geschehen könnte, noch übermäßige rL-Bezüge.

