25.08.2006, 11:21
DAS allein gibt Ihnen dazu trotzdem kein Recht ohne Rücksprache mit mir als zuständigem, oder mit dem Exekutivdirektor als übergeordnetem Organ zu handeln.
DAS war hier einmal klarzustellen. Wenn es sich wirklich um Spam handelte, wäre eine Löschung auch nach Rücksprache möglich gewesen. Eine Teilung alleine hätte als Sofortmaßnahme genügt.
DAS war hier einmal klarzustellen. Wenn es sich wirklich um Spam handelte, wäre eine Löschung auch nach Rücksprache möglich gewesen. Eine Teilung alleine hätte als Sofortmaßnahme genügt.

