27.08.2006, 19:46
Die Regeln sehen vor, dass Gebietserweiterungen auf gesperrten Gebieten unzulässig sind. Also muss man die betroffenen Gebiete erst entsperren und dann den Antrag auf Gebietserweiterung stellen. Das direktorium zu ersuchen eine "Ausnahme" zu machen, wäre möglich, aber mit einer Zulasssung würde es sich erneut lächerlich machen. Ich kenne da mindestens 5 Leute, die sich massiv darüber aufregen würden.

