28.08.2006, 14:13
Naja, die meisten Telefongesellschaften verkaufen ja auch Telefone, aber der Vergleich hinkt.
M.E. hat das Direktorium jederzeit das Recht, eine Entscheidung dem Beirat vorzulegen und der Beirat jederzeit das Recht, eine Entscheidung, die eigentlich dem Direktorium obliegt, an sich zu ziehen.
Aber ich will mich darüber nicht streiten. Wenn Ihr das in 2 Schritten machen wollt, meinetwegen. Aber den beabsichtigten späteren Veränderungsantrag dem Entsperrungsantrag als Anlage zur Kenntnisnahme beizufügen, hielte ich dennoch für eine Geste der Transparenz und es hilft Euch womöglich auch, den Antrag zu begründen, der sonst nur schwerlich nachvollziehbar ist.
M.E. hat das Direktorium jederzeit das Recht, eine Entscheidung dem Beirat vorzulegen und der Beirat jederzeit das Recht, eine Entscheidung, die eigentlich dem Direktorium obliegt, an sich zu ziehen.
Aber ich will mich darüber nicht streiten. Wenn Ihr das in 2 Schritten machen wollt, meinetwegen. Aber den beabsichtigten späteren Veränderungsantrag dem Entsperrungsantrag als Anlage zur Kenntnisnahme beizufügen, hielte ich dennoch für eine Geste der Transparenz und es hilft Euch womöglich auch, den Antrag zu begründen, der sonst nur schwerlich nachvollziehbar ist.

