28.08.2006, 15:15
Zitat:Original von Abdonez
Und @Grimmberg
Sie irren sich, es geht nicht um die Existenzzeit Stauffens, sondern um den Zeitpunkt der letzten Gebietsveränderung (§ 6 Nr. 6 Kartenregelwerk).
Von der Existenzdauer hängt nur die 3monatige Sperrfrist für jegliche Veränderungen ab, die natürlich für Stauffen nicht mehr einschlägig ist.
Kartenregelwerk: "Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2."

