28.08.2006, 17:35
Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
Kartenregelwerk: "Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2."
Es liegt doch gar kein Zusammenschluss von Staatsgebieten vor, sondern eine Abtretung eines Teilstaatsgebietes.

