28.08.2006, 23:36
Zitat:Original von König Wilhelm VII.
Teilstaatsgebiet ist Kypern nur Simoff, Simon seit dem 1. August ein "unabhängiges" Fürstentum unter der Herrschaft des Königs von Stauffen, in Personalunion sozusagen.
Simon oder -off braucht man gar nicht zu bemühen. Kypern ist bei der OIK eingetragener Teil Stauffens und das ist das, was jedenfalls im Verhältnis zur OIK verbindlich ist.
Würde man Kypern als eigenständigen Staat betrachten, dann würde allerdings die Zweimonatsfrist genauso gelten gem. § 5 Nr. 2, nur dass diese Frist dann erst am 1. August zu laufen begann.
Meine Sicht der Dinge ist daher wohl schon die im Sinne des Vorhabens günstigste Lösung, denn ein zulässiger Antrag könnte sofort gestellt werden - in der Unabhängigkeitsvariante erst am 2. Oktober.

