28.08.2006, 23:44
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Und aus welchem tieferen Grund haben Sie hier nun den Gebietserweiterungsparagraphen genannt? ?(
Es gibt - und das sei auch Herrn von Grimmberg gesagt - keinen "Gebietserweiterungsparagraphen", sondern einen "Gebietsveränderungsparagraphen".
Ob man hier § 5 oder § 6 anwendet, hängt allein davon ab, ob man Kypern aus Sicht der OIK die Qualität eines eigenen Staatsgebiets zusteht oder nicht.
Wenn ja, geht bis Oktober gar nichts.
Wenn nein - was ich für richtig hielte - geht das mittlerweile. Herrn Goldmanns Ansicht, dass das über den Beirat laufen müsste, teile ich nicht. Es handelt sich im Grunde um nichts anderes als um zwei miteinander verbundene Anträge: Stauffen möchte verkleinert und Neuenkirchen vergrößert werden.

