29.08.2006, 00:24
"Das Königreich Stauffen und das Neuenkirchner Reich stellen nach §5, 2 den Antrag, das Fürstentum Kypern, derzeit Bestandteil des Stauffischen Königreichs, an das Neuenkirchner Reich anzuschließen. Die Insel Kypern möge damit künftig den Zusatz "zu Neuenkirchen" tragen."
Eindeutiger Bezug auf den Zusammenschluß-Paragraphen, das versteht irgendwann vielleicht auch Monsieur Goldmann. Wir halten also fest (ich werde mich möglichst einfach ausdrücken):
- Kypern Teil Stauffens.
- OIK keine Regelung für Teilzusammenschlüsse hat.
- Also Frage, wie man es handhaben muß.
- Antwort: Nach 5,2, da dieser Akt Qualität (versteht das Wort jeder?) eines Zusammenschlusses hat.
- Begründung: Es wird keine freie Landfläche besiedelt, also keine Gebietserweiterung nach §6.
Noch Fragen? Mein Fazit ist übrigens eindeutig: Hier wird mal wieder von Drittstaaten versucht, in die Belange zweier souverainer Staaten zu pfuschen - diese Sache ruft bei mir mittlerweile beinahe Brechreiz hervor.
Eindeutiger Bezug auf den Zusammenschluß-Paragraphen, das versteht irgendwann vielleicht auch Monsieur Goldmann. Wir halten also fest (ich werde mich möglichst einfach ausdrücken):
- Kypern Teil Stauffens.
- OIK keine Regelung für Teilzusammenschlüsse hat.
- Also Frage, wie man es handhaben muß.
- Antwort: Nach 5,2, da dieser Akt Qualität (versteht das Wort jeder?) eines Zusammenschlusses hat.
- Begründung: Es wird keine freie Landfläche besiedelt, also keine Gebietserweiterung nach §6.
Noch Fragen? Mein Fazit ist übrigens eindeutig: Hier wird mal wieder von Drittstaaten versucht, in die Belange zweier souverainer Staaten zu pfuschen - diese Sache ruft bei mir mittlerweile beinahe Brechreiz hervor.

