29.08.2006, 14:58
Ich halte das für unzutreffend, aber wenn das Direktorium eine derart ausführliche Begründung anführt, dann will ich sie akzeptieren.
Wenn man allerdings § 5 Nr. 2 anwendet, dann muss auch die Zweimonatsfrist gelten, und wenn man also ein "wesensgleiches Minus" annimmt, dann muss diese Frist auch auf das wesensgleiche Minus angewandt werden - was bedeutet, dass bis Oktober kein Zusammenschluss des Gebiets von Kypern möglich ist.
Anzunehmen, man könnte § 5 Nr. 2 auf ein Teilgebiet als "Minus" anwenden, aber zugleich die Frist anhand des sonstigen Gebiets (also genau des Gebiets, das gar nicht Gegenstand des Antrags ist), berechnen, wäre wirklich absurd.
Wenn man allerdings § 5 Nr. 2 anwendet, dann muss auch die Zweimonatsfrist gelten, und wenn man also ein "wesensgleiches Minus" annimmt, dann muss diese Frist auch auf das wesensgleiche Minus angewandt werden - was bedeutet, dass bis Oktober kein Zusammenschluss des Gebiets von Kypern möglich ist.
Anzunehmen, man könnte § 5 Nr. 2 auf ein Teilgebiet als "Minus" anwenden, aber zugleich die Frist anhand des sonstigen Gebiets (also genau des Gebiets, das gar nicht Gegenstand des Antrags ist), berechnen, wäre wirklich absurd.

