29.08.2006, 18:50
Ich denke es hilft auch hier die Ebenen genau zu unterscheiden.
Rein simon gesehen, geht es nur die beiden Staaten etwas an, wenn der eine an den anderen Gebiete überträgt. Man muß darüber nicht begeistert sein, aber es ist ein Fakt und gehört zur Simulationsfreiheit der beiden Staaten, den man nicht durch die OIK zu verhindern suchen sollte.
Andererseits ist die OIK eine Organisation zwischen den Ebenen. Das Regelwerk legt simon und simoff Grundsätze fest. Der Fall kam bisher nicht vor und ist nicht eindeutig geregelt. Daher kann das Direktorium aufgrund der Präambel hier nicht selbständig handeln, sondern muß mindestens den Beirat anrufen. Letztlich dürfte der Beirat der Gebietsübertragung auch nicht zustimmen, da er ja auch nicht gegen die Präambel verstoßen darf.
Der sauberste und einfachste Weg dürfte sein, einen "§6a Gebietsübertragungen" zu beantragen, der beinhaltet, daß dies ohne weiteres möglich ist, solange die Ausgestaltung für das Gebiet nicht geändert wird bzw. wenn sie geändert werden soll, die Möglichkeit des Vetos besteht.
Statt hier weitere 10 Seiten zu diskutieren, kommen wir sicherlich schneller weiter, wenn einer der beiden betreffenden Staaten die 4 Zeilen für den § 6a ausformuliert.
Rein simon gesehen, geht es nur die beiden Staaten etwas an, wenn der eine an den anderen Gebiete überträgt. Man muß darüber nicht begeistert sein, aber es ist ein Fakt und gehört zur Simulationsfreiheit der beiden Staaten, den man nicht durch die OIK zu verhindern suchen sollte.
Andererseits ist die OIK eine Organisation zwischen den Ebenen. Das Regelwerk legt simon und simoff Grundsätze fest. Der Fall kam bisher nicht vor und ist nicht eindeutig geregelt. Daher kann das Direktorium aufgrund der Präambel hier nicht selbständig handeln, sondern muß mindestens den Beirat anrufen. Letztlich dürfte der Beirat der Gebietsübertragung auch nicht zustimmen, da er ja auch nicht gegen die Präambel verstoßen darf.
Der sauberste und einfachste Weg dürfte sein, einen "§6a Gebietsübertragungen" zu beantragen, der beinhaltet, daß dies ohne weiteres möglich ist, solange die Ausgestaltung für das Gebiet nicht geändert wird bzw. wenn sie geändert werden soll, die Möglichkeit des Vetos besteht.
Statt hier weitere 10 Seiten zu diskutieren, kommen wir sicherlich schneller weiter, wenn einer der beiden betreffenden Staaten die 4 Zeilen für den § 6a ausformuliert.

