03.09.2006, 19:26
Gegenüberstellung
Eine übersichtliche Synopse zwischen geltendem und beantragtem Kartenregelwerk finden Sie hier:
Synopse Kartenregelwerk
Dort sind alle Änderungen rot markiert (falls jemand eine nicht markierte Änderung findet, mag er bitte keine böse Absicht unterstellen).
Begründung
Das derzeitige Kartenregelwerk ist im Grunde bewährt. Der Entwurf schmeißt es deswegen nicht über den Haufen.
Wir haben aber eine handvoll Fälle gehabt, bei denen es unzulänglich war. Das soll behoben werden.
Erreicht wird dies durch eine etwas angepasste Systematik. Der Entwurf enthält nur noch 4 Geschäftsvorfälle:
- Reservierung/Eintragung
- Löschung
- Zusammenschluss
- Gebietsveränderung
Bei der Gebietsveränderung wird noch zwischen Erweiterung und Verkleinerung unterschieden.
Der Aufbau wird dadurch etwas systematischer und die Anwendung vereinfacht sich. Die Vetorechte sind nunmehr zusammengefasst.
Für die bisherigen Geschäftsvorfälle (Antragstypen) ändert sich im wesentlichen inhaltlich nur wenig:
- Information an Veto-Staaten auch bei Gebietserweiterung
- Sperrfristen geändert (und systematisiert)
Das hier ist nicht der große Reform-Wurf und soll es auch nicht sein. Das Regelwerk soll vereinfacht und systematischer gemacht werden. Es soll für (potentielle) Antragsteller ebenso übersichtlicher werden wie für die OIK-Organe, die es anwenden müssen.
Über das eine oder andere wird man reden müssen. Nur eine Bitte: Nicht unbesehen zerreden.
Eine übersichtliche Synopse zwischen geltendem und beantragtem Kartenregelwerk finden Sie hier:
Synopse Kartenregelwerk
Dort sind alle Änderungen rot markiert (falls jemand eine nicht markierte Änderung findet, mag er bitte keine böse Absicht unterstellen).
Begründung
Das derzeitige Kartenregelwerk ist im Grunde bewährt. Der Entwurf schmeißt es deswegen nicht über den Haufen.
Wir haben aber eine handvoll Fälle gehabt, bei denen es unzulänglich war. Das soll behoben werden.
Erreicht wird dies durch eine etwas angepasste Systematik. Der Entwurf enthält nur noch 4 Geschäftsvorfälle:
- Reservierung/Eintragung
- Löschung
- Zusammenschluss
- Gebietsveränderung
Bei der Gebietsveränderung wird noch zwischen Erweiterung und Verkleinerung unterschieden.
Der Aufbau wird dadurch etwas systematischer und die Anwendung vereinfacht sich. Die Vetorechte sind nunmehr zusammengefasst.
Für die bisherigen Geschäftsvorfälle (Antragstypen) ändert sich im wesentlichen inhaltlich nur wenig:
- Information an Veto-Staaten auch bei Gebietserweiterung
- Sperrfristen geändert (und systematisiert)
Das hier ist nicht der große Reform-Wurf und soll es auch nicht sein. Das Regelwerk soll vereinfacht und systematischer gemacht werden. Es soll für (potentielle) Antragsteller ebenso übersichtlicher werden wie für die OIK-Organe, die es anwenden müssen.
Über das eine oder andere wird man reden müssen. Nur eine Bitte: Nicht unbesehen zerreden.

