04.09.2006, 08:30
Zitat:Original von Abdonez
Abgesehen davon, dass der Anwendungsbereich verdammt klein ist:
Der Antragsteller muss die Erfüllung der Auflagen doch sowieso nachweisen. Wenn er ein geschlossenes Forum hat, dann wird das kaum anders gehen, und wenn es doch irgendwie anders ginge, dann gäbe es keinen Grund, warum man dann eine bestimmte Weise vorschreiben müsste, oder?
Hmm.. ja, verstehe. Aber wenn wir schon ja genauer werden wollen in dieser Überarbeitung der Regeln, würde ich das irgendwie in einem Zusatz erwähnen...
Zitat:Zitat:4. Bei §6 soltle dabei stehen, dass von allen Staaten, die sich zusammenschliessen wollen, auch ein Einverständnis dazu dem Beirat vorliegen muss. Oder dem Antrag beiliegen oder wie auch immer.
Das kann ja nur von mehreren Staaten beantragt werden - oder meinen Sie eine darüber hinausgehende Zustimmung (Nachweis eines nationalen Rechtsakts oder so)?
Die meisten Zusamenschluss-Antröge waren bisher so, dass eine Nation schrieb, dass jetzt Nation X und die eigene zusammengehören. Das kann ja jeder behaupten. Daher ist es erforderlich, dass der Chef von Nation X auch noch ein "Bestätige ich" oder so schreibt. Das wird leider viel zu oft vergessen und man wartet tagelang auf das ok. Daher würde ich gerne diesen Passus behalten.
Zitat:Persönlich gebe ich Ihnen da Recht, aber es gibt hier nach meiner Beobachtung eine größere Anzahl von Delegierten, die ein prinzipielles Misstrauen gegenüber dem Direktorium hegen (ich will das nicht bewerten, Obrigkeitsskepsis ist durchaus nicht unbeding schlecht). Wer sich jetzt angesprochen fühlt, kann ja mal erklären, ob er mit einer einfachen Mehrheit im Direktorium leben kann.
In meinen Augen kann es immer nur einen Mehrheitsentscheid geben. Die dritte Stimme fällt dann immer unter den Tisch, obs ein nein oder eine Enthaltung war. Die Bedingung aber, dass ein einzelner Direktor mit nur einer Enthaltungsstimme schon einen Beschluss kippen kann, halte ich für höchst undemokratisch. Wissen Sie, ich würde den Spies rumdrehen: Schreiben Sie rein, dass die Mehrheit entscheidet, dann sollen die Gegner dieser Regel sich melden und ihre Gründe angeben.

