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Diskussion: Vertretungsregelung
#1
Artikel 4 der GO sollte um eine Vertretungsregelung ergänzt werden:

5. Bei (anhaltender | längerer | -- ) Abwesenheit des Exekutivdirektors übernimmt der Vizedirektor für Kartenanträge dessen Aufgaben.
6. Bei (anhaltender | längerer | -- ) Abwesenheit des Vizedirektors für Kartenanträge übernimmt der Exekutivdirektor dessen Aufgaben.
7. Bei (anhaltender | längerer | -- ) Abwesenheit des Exekutivdirektors und des Vizedirektors für Kartenanträge übernimmt der Vizedirektor für Kartographie deren Aufgaben.

Das in Klammern sollen Alternativen darstellen, vielleicht auch noch eine Zeit einbauen, in der der jeweilige Direktor voraussichtlich nicht da sein muss, damit die Regelung greift.
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Nachrichten in diesem Thema
Diskussion: Vertretungsregelung - von Oberster Hirte - 22.10.2005, 18:12
[Kein Betreff] - von Stanislav Goldmann - 22.10.2005, 23:06
[Kein Betreff] - von Oberster Hirte - 23.10.2005, 02:55
[Kein Betreff] - von Stanislav Goldmann - 23.10.2005, 13:44
[Kein Betreff] - von Herzog von Kurland - 24.10.2005, 20:18
[Kein Betreff] - von Oberster Hirte - 25.10.2005, 03:50
[Kein Betreff] - von Flavian Bolled - 25.10.2005, 11:46
[Kein Betreff] - von Georg von Nøresund - 26.10.2005, 09:22
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 29.10.2005, 14:45

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