22.10.2005, 23:06
Wir hatten glaube ich mal eine Regelung in Diskussion (und Abstimmung?), dass das Direktorium sich schlicht untereinander bei Abwesenheit vertritt.
Also etwas in der Art:
"Bei Abwesenheit eines Direktors über 5 Tage hinaus übernehmen die anderen Direktoren seine Vertretung bis zu seiner Rückkehr."
Also etwas in der Art:
"Bei Abwesenheit eines Direktors über 5 Tage hinaus übernehmen die anderen Direktoren seine Vertretung bis zu seiner Rückkehr."

