07.09.2006, 18:51
Die illegale (auch inhaltliche) Änderung des §7 in den heutigen §8 wurde von mir schon angeprangert. Leider ohne Erfolg. Aber das muss man ja nicht wiederholen.
Es darf nach dem Willen der Gründerväter an den Gründen zur Löschung nichts verändert werden. Sie tun das durch Einfügen von §7 1 a) . gegen eine Rücknummerierung in §7 an sich habe ich nichts. Aber keine inhaltliche Veränderung!
Es darf nach dem Willen der Gründerväter an den Gründen zur Löschung nichts verändert werden. Sie tun das durch Einfügen von §7 1 a) . gegen eine Rücknummerierung in §7 an sich habe ich nichts. Aber keine inhaltliche Veränderung!

