07.09.2006, 23:48
Ich habe nicht von Rücknahme innerhalb der Vetofrist geredet, sondern von Rücknahme des Vetos vor dem abschliessenden Beschluss durch das Direktorium.
Praxis ist derzeit, bei akzeptierten Vetos das Verfahren von Seiten des Direktoriums erst einmal "einzufrieren" um den Parteien Gelegenheit zu geben, sich zu einigen. Währenddessen dürfte z.B. eine Rücknahme des Antrags völlig unproblematisch sein. Und sollte sich der Vetozustand ewig hinziehen, so kann eine endgültige Entscheidung des Direktoriums sicherlich forciert werden.
Praxis ist derzeit, bei akzeptierten Vetos das Verfahren von Seiten des Direktoriums erst einmal "einzufrieren" um den Parteien Gelegenheit zu geben, sich zu einigen. Währenddessen dürfte z.B. eine Rücknahme des Antrags völlig unproblematisch sein. Und sollte sich der Vetozustand ewig hinziehen, so kann eine endgültige Entscheidung des Direktoriums sicherlich forciert werden.

