12.09.2006, 18:21
Ich finde den Entwurf nicht schlecht. Allerdings hätte ich gerne noch einige beispielhafte Veto-Gründe (z.B. mangelhafte Ausgestaltung, topographische Brüche, krasse kulturelle Differenzen) im Regelwerk, damit das Direktorium einen Vergleichsmaßstab hat. Außerdem sollte ein Veto in Härtefällen auch aus persönlichen und politischen Gründen möglich sein. Man denke etwa an eine Eintragung aus reiner Schikane.
Außerdem fände ich es gut, wenn die Präambel flexibilisiert würde. Es also möglich ist Gewohnheitsrechtliche Anträge zu entwickeln (z.B. Eintragung von Hauptstädten, Meeres- und Kontinentnamen) oder Analogien zu bilden.
Schließlich würde ich im letzten § noch einfügen, dass auch eine andere Organisation als die UVNO die Karten weiterführen kann, wenn sie besser qualifiziert ist. Einfach weil ich der UVNO kein so langes Leben wie der OIK zu traue.
Außerdem fände ich es gut, wenn die Präambel flexibilisiert würde. Es also möglich ist Gewohnheitsrechtliche Anträge zu entwickeln (z.B. Eintragung von Hauptstädten, Meeres- und Kontinentnamen) oder Analogien zu bilden.
Schließlich würde ich im letzten § noch einfügen, dass auch eine andere Organisation als die UVNO die Karten weiterführen kann, wenn sie besser qualifiziert ist. Einfach weil ich der UVNO kein so langes Leben wie der OIK zu traue.

