26.09.2006, 23:31
Das ist m.E. sehr richtig.
Denn die völkerrechtliche Vertretung San Bernardos durch Turanien entbindet nicht von der Pflicht, einen Delegierten für San Bernardo anzumelden - und sei es auch der gleiche wie für Turanien.
Rosinenpickerei darf es nicht geben. Wer die Vorteile der Zwei-Staaten-Lösung genießen will, muss sich eben auch die Umständlichkeiten in Kauf nehmen, die das bereitet.
Denn die völkerrechtliche Vertretung San Bernardos durch Turanien entbindet nicht von der Pflicht, einen Delegierten für San Bernardo anzumelden - und sei es auch der gleiche wie für Turanien.
Rosinenpickerei darf es nicht geben. Wer die Vorteile der Zwei-Staaten-Lösung genießen will, muss sich eben auch die Umständlichkeiten in Kauf nehmen, die das bereitet.

