27.09.2006, 00:24
Wenn Turanien die völkerrechtliche Vertretung innehat, dann wäre es Turaniens Pflicht gewesen, einen Delegierten anzumelden.
Ob der Delegierte San Bernardos die gleiche Person ist, wie der turanische Delegierte, der Fußballtrainer des FC Pinzgau, das uneheliche Kind des Obersten Hirten oder oder sonstwer, ist doch egal. Aber angemeldet werden muss er.
Nochmal: Wenn diese Lösung mit zwei Staaten schon beibehalten werden soll, dann müssen die Protagoniesten auch mit den Umständen leben, die das mit sich bringt.
Ob der Delegierte San Bernardos die gleiche Person ist, wie der turanische Delegierte, der Fußballtrainer des FC Pinzgau, das uneheliche Kind des Obersten Hirten oder oder sonstwer, ist doch egal. Aber angemeldet werden muss er.
Nochmal: Wenn diese Lösung mit zwei Staaten schon beibehalten werden soll, dann müssen die Protagoniesten auch mit den Umständen leben, die das mit sich bringt.

