27.09.2006, 21:59
Zitat:Original von Attila Saxburger
Der § 7 des derzeit gültigen Kartenregelwerks legt in seinem Punkt 1. fest, dass neben der Kartenkommission eine geographisch festgelegte Gruppe von Staaten ein Vetorecht besitzt. Einzulegen ist ein Veto innerhalb bestimmter Fristen im betreffenden Antragsthread, von wem konkret, bleibt offen. Keinesfalls ist im Kartenregelwerk bestimmt, dass nur Delegierte ein Veto wirksam einlegen können.
[...]
Wenn das, was Sie sagen, richtig wäre - ich bezweifle das, aber unterstellen wir es einmal - dann fehlt Ihnen erst Recht die Vertretungsbefugnis für San Bernardo.
Die von Ihnen selbst hier vorgelegte Legitimation ( http://forum.turanien.de/thread.php?threadid=3031 ) berechtigt Sie lediglich zur Wahrnehmung von Delegiertenaufgaben in der OIK.
Wenn also - wie Sie sagen - das Einlegen eines Vetos gar nicht Sache eines Delegierten ist, dann ist es auch nicht Ihre Sache.
So oder so herum gesehen sind Sie hier erstens "nur" Delegierter und zweitens nur für Turanien.
Sie sind weder Delegierter für San Bernardo noch haben Sie für Turanien oder für San Bernardo allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis.

